Selten wird aus den USA über die Grenzen geschaut, um aus den Fehlern anderer zu lernen, doch hier toleriert sie eine Ausnahme. Vielleicht entwickelt sich sogar Toleranz für derartige Blicke des Obersten Bundesgerichtshofs in Washington, die bisher mehrheitlich als abweichlerisch kritisiert werden.
Selten wird aus den USA über die Grenzen geschaut, um aus den Fehlern anderer zu lernen, doch hier toleriert sie eine Ausnahme. Vielleicht entwickelt sich sogar Toleranz für derartige Blicke des Obersten Bundesgerichtshofs in Washington, die bisher mehrheitlich als abweichlerisch kritisiert werden.
[D]ining at a restaurant generally involves a contractual relationship that continues over the course of the meal and entitles the customer to benefits in addition to the meal purchased. Arguello v. Conoco, Inc., 330 F.3d 355, 360 (5th Cir. 2003).
Erstreckt sich die Verletzung dieser Pflicht auf Gäste, die die Bemerkung nicht selbst vernehmen, sondern sie von dem direkt Betroffenen erfahren? In Sachen Lavonna Eddy et al. v. Waffle-House, Inc., Az. 04-2505, gelangt das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks am 6. April 2007 unter Anwendung des collateral Estoppel-Grundsatzes zu unterschiedlichen Ergebnissen im Urteil und der Mindermeinung.
Letztlich scheitert der Anspruch an der Beweiswürdigung durch die Zivilgeschworenen der Jury. Diese wurden jedoch durch theatralische Darstellungen des Beklagtenvertreters beeinflusst. Die Mindermeinung würde den Klägern ein neues Verfahren einräumen und Belege über Diskriminierungsvorfälle in anderen Gaststätten derselben Kette als Beweismittel zulassen. Ungleichbehandlung Vertragsnebenpflicht
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.