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Donnerstag, den 12. April 2007

Adoption neu geregelt

 
.   Das amerikanische Außenministerium in Washington fungiert nach dem Intercountry Adoption Act of 2000 als zuständige Zentralbehörde der Vereinigten Staaten für die Umsetzung der Haager Übereinkunft von 1993 über den Kinderschutz und die Zusammenarbeit bei zwischenstaatlichen Adoptionen. Die Übereinkunft ist für die USA noch nicht in Kraft getreten, weil die amerikanische Ratifizierungsurkunde noch nicht in Den Haag hinterlegt ist.

Im Bundesanzeiger vom 11. April 2007 verkündet das United States Department of State einen Stichtag, bis zu dem Adoptionsunternehmen ihre Akkreditierungsunterlagen für die Bearbeitung von Adoptionen nach dem IAA dem Ministerium vorlegen müssen, s. 72 Federal Register, Heft 69, S. 18311 (11. April 2007).

Der 15. Februar 2008 stellt allerdings nur einen weiteren Meilenstein auf dem Wege zur Ratifizierung dar, nicht ihren Abschluss. Präsident Clinton hatte das Gesetz bereits am 6. Oktober 2000 unterzeichnet. Die notwendigen Verordnungen liegen bereits im Entwurf vor.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind auf der Webseite des Ministeriums abrufbar. Unter ihnen befindet sich auch eine gründliche Kommentierung des weithin bekannten und geachteten ehemaligen Verhandlungsführers der USA für Staatsverträge, Peter Pfund. Er hatte auch an den Verhandlungen dieses multilaterialen Abkommens im Namen der USA mitgewirkt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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