Alles weitere folgt im Motion- und Discovery-Verfahren sowie dem Trial vor den Geschworenen der Jury. Wenn sich die Klage als auf tönernen Füßen aufgebaut erweist, drohen sowohl Kläger als auch Anwalt Sanktionen: Zumindest wird ein colorable Claim erwartet.
Das erfordert erheblichen Aufwand beim Entwurf von Klagen. Sie sehen nach wenig aus, doch fußen sie auf umfangreichen faktischen und rechtlichen Recherchen. Schon bei der Schlüssigkeitsprüfung - meist nach Rule 12(b) - am Anfang des Verfahrens muss die Klage die ersten Hürden nehmen.
In Sachen Nacy Brooks et al. v. AIG Sunamerica Life Assurance Company, Az. 06-1721, erörtete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 23. März 2007 die Abweisung wegen fehlender Substantiierung, die nicht einmal eine vollständige Schlüssigkeitsprüfung zuließ.
Hier hatte die Klägerin Rechtsverstöße so generell behauptet, dass weder die Beklagte noch das Gericht erkennen konnten, worin die Verletzungen bestehen sollten. Die Urteilsbegründung erörtert detailliert die Anforderungen für die Behauptung sowohl vertragsrechtlicher Ansprüche als auch solcher aus unerlaubter Handlung, Torts, im Zusammenhang mit der Kostenberechnung bei variablen Lebensversicherungspolicen. USA Klage