Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington schraubt nun die Auslegung des United States Court of Appeals for the Federal Circuit, der ebenfalls in Washington sitzt, zurück. Eine erfinderische Tätigkeit liegt nicht mehr vor, wenn dem Fachmann im Wissen des Stands der Technik der nächste Verbesserungsschritt nahezu offensichtlich, obvious, ist.
Für die Erfindungshöhe setzt der Supreme Court mehr voraus, wie er in Sachen im Fall KSR International Co. v. Teleflex Inc. et al., Az. 04-1350, am 30. April 2007 begründete. Das Untergericht soll sich dem 21. Jahrhundert anpassen.
Die Verlierer dürften Patent-Trolle, Patentanwälte und Versicherungsgesellschaften sein. Letztere machen sich bei Rechtsanwälten mit Risikozuschlägen für die Beratung im gewerblichen Rechtsschutz unbeliebt, sofern sie auch im geringsten Umfang das Patentrecht berührt. In der Wirtschaft heißt es bereits, dass das KSR-Urteil und das gleichzeitig ergangene Urteil in Sachen Microsoft Corp. v. AT&T Corp., Az. 05-1056, 60% des Patentprozessrisikos ausschalten.
Mit seiner Entscheidung bricht der Supreme Court indirekt eine Lanze für den Schutz von Innovationen durch das Trade Secret-Recht, das viel weiter geht als das deutsche Geschäftsgeheimnisschutzrecht, keine Eintragung und Offenlegung vorsieht und zeitlich unbegrenzt ist.
Durch entsprechend gestaltete Schutzverträge, meist als Non-Disclosure Agreement, NDA oder Confidentiality Agreement bezeichnet, und andere simple Vorkehrungen lässt sich das in einer Erfindung oder Software bestehende Geschäftsgeheimnis dennoch in großem Umfang vermarkten, vgl. Kochinke u. Ernestus, Das Geschäftsgeheimnis im amerikanischen Recht, Computer & Recht 1990, 689; Wittwer, Trade Secrets in den USA - Die "Inevitable Disclosure Doctrine", 10 GALJ (21. Mai 2001). Trade Secret Patentrecht Software Patent