• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 04. Mai 2007

Alte Masche, neue Täter  

.   Boesky-Levine sollte jedem M&A-Juristen ein Begriff sein. Und doch lassen sich wieder Anwälte erwischen, die mit vertraulichen Informationen handeln. Seit den achtziger Jahren haben die Börsenaufsichten der USA ihre Aufsichts- und Aufklärungsmethoden erheblich verbessert.

Daher fällt es ihnen leichter denn je, Insider Trading-Ringe zu sprengen. Dass Anwälte von renommierten Firmen wie Morgan Stanley zu den heutigen Tätern gehören, wie Eighties Flashback in Corporate Counsel, May 2007, 24 erörtert, sagt auch etwas über die Ausbildung und Kontrolle bei Investment Bankern aus.


Freitag, den 04. Mai 2007

Auf in Steueroasen!  

.   Die Steuerprüfer der USA erleben mehr Schwierigkeiten als erwartet in der Verfolgung von Steuerhinterziehungen über Anlagen in nicht-amerikanischen Steueroasen. Nach dem Untersuchungsbericht GOA-07-237 vom 30. März 2007, der am 3. Mai 2007 dem Kongress vorgelegt wurde, verzichtet die Bundessteuerbehörde, Internal Revenue Service, daher oft auf die Steuerprüfung. Sie befürchtet, die Prüfung nicht im vorgeschriebenen Dreijahreszeitraum abschließen zu können und daher nur wertvolle Arbeitszeit auf solche Anlagen zu verschwenden. Das United States Government Accountability Office hat eine Zusammenfassung sowie den Bericht selbst veröffentlicht. Verbesserungsvorschläge enthalten die Empfehlung, Verjährungsfristen für Steuerzahler zu verlängern, die Konten im Ausland führen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.