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Montag, den 07. Mai 2007

FBI muss Daten liefern

 
.   Das Federal Bureau of Investigation in Washington muss über die elektronischen Überwachungssysteme DCS-3000 und Red Hook Auskunft erteilen, bestimmte das Bundesgericht in Washington am 7. Mai 2007 auf Antrag der Electronic Frontier Foundation. Das vormals Carnivore benannte System ermöglicht die Beobachtung des EMail-Verkehrs.

In Sachen Electronic Frontier Foundation v. Department of Justice, Az. 06-1708, geht es um die Freigabe nach dem Freedom of Information Act. Das Justizministerium als Vertreterin des FBI hatte argumentiert, die Arbeitsbelastung zur Freigabe von etwa 20.000 Seiten sei außerordentlich. Daher sei nach dem Präzedenzfall Open America v. Watergate Special Prosecution, 547 F.2d 605 (DC Cir. 1976), dem FBI eine längere als die gesetzliche Frist zur Aktenfreigabe zu gewähren.

Das Gericht ging einen Mittelweg, indem es bestimmte, dass die Informationen binnen eines Jahres ausgehändigt werden, wobei das Amt vierwöchentlich Lieferungen vornehmen müsse.



Fall vorm Flug: Schadensersatz

 
.   Schuhe aus zur Sicherheitskontrolle: Unfall, Verletzung, Klage. So ein Unfall sei vermeidbar, meint die Unglückliche, wenn die USA den Passagieren Stühle zur Verfügung stellte. Sie verlangt daher vom Staat, der sie kontrollierte, Schadensersatz nach dem Federal Torts Claims Act.

Am 4. April 2007 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen Karen S. Barnes v. United States of America, Az. 06-6061, dass die clog-behaftete Klägerin die Fahrlässigkeit der USA unzureichend begelegt hat und ihr Unfall unvorhersehbar war. Die USA hatte durch die Transportation Security Administration ein sicheres Umfeld zum Ausziehen der Schuhe geboten.

Die bei Straftaten Dritter anwendbare Balancing-Abwägung greife hier nicht. Die interne Anweisung der TSA, Passagieren Stühle zum Anziehen der Schuhe anzubieten, präjudiziere nicht die Vorhersehbarkeit des Falls beim Ausziehen. Beim Ausziehen reiche die gebotene Gelegenheit zum Abstützen.



Sie Dieb! Sie Verleumder!

 
.   Wie die Haftungsbefreiung für eidliche Erklärungen im Prozess wirkt, besprach das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 3. Mai 2007. Der erklärende Beklagte hatte behauptet, der Kläger und seine Frau hätten Nachlasswerte geborgt, genommen oder gestohlen. Der Kläger klagte darauf wegen Verleumdung, Libel.

Die eidliche Versicherung, Affidavit, wurde in den Nachlassprozess mit einem Antrag eingeführt. In Sachen Peter E. Kelly v. Robert V. Albarino, Az. 06-0580, bezeichnete das Gericht selbst eine böswillig verleumderische Aussage im Prozess als absolut haftungsprivilegiert. Es wies daher die Verleumdungsklage ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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