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Donnerstag, den 24. Mai 2007

Parteiverrat im M&A

 
.   Die Due Diligence ist fast abgeschlossen und das M&A-Geschäft muss über die Bühne gehen. In letzter Minute kommt noch ein Schwung Dokumente aus den USA zum Anwalt in Europa. Und er erweist sich als kritisch und schwierig.

Kann der US-Anwalt auf die Schnelle eine zweite Meinung für die Due Diligence abgeben? Die Verträge nach US-Recht prüfen und ein Memorandum als Second Opinion bereitstellen? Entweder wird's ein Asset Purchase oder ein Share Sale, also unter beiden Aspekten? Kein Problem, wenn kein Interessenskonflikt besteht. Doch der volle Conflicts Check kann dauern.

Drei Ansätze: Offenlegung des Potentials und Verzichtserklärungen der Beteiligten beschaffen. Parteiverratsregeln der betreffenden Rechtsordnungen prüfen und Daumen drücken. Oder abstraktes Mandat zwischen Kanzleien, unter Schwärzung aller Namen und Anschriften. Was ist am sichersten? Was läss sich schnell regeln?

Nicht einmal die Annahme eines Mandates ist einfach! Wenigstens bereiten die Kosten kein Kopfzerbrechen. Der Wert ist belanglos. Die Second Opinion wird ganz normal nach dem Zeitaufwand abgerechnet, und der bleibt erschwinglich.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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