Vollstreckung nach Abweisung
CK • Washington. Am 25. Mai 2007 beurteilte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington die Anwendbarkeit des amerikanischen Bundesschiedsrechts, Federal Arbitration Act, auf internationale Sachverhalte. In der Sache Termorio SA ESP et al. vs. Electranta SP et al. lag ein Schiedsspruch aus Kolumbien dem United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit vor, der bereits vom kolumbianischen Gericht aufgehoben worden war.
Die dem Urteil folgende Klage in den USA beansprucht die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs nach dem FAA. Sie wurde als unschlüssig, hilfsweise auch nach dem Forum non convenience-Grundsatz abgewiesen. Das Berufungsgericht stützte die Abweisung nach Art. V(1)(e) der New Yorker Übereinkunft, weil der Schiedsspruch von einer zuständigen Stelle aufgehoben und damit nicht mehr anerkennungs- und vollstreckungsfähig war.
Das Urteil berücksichtigt auch die Auswirkungen der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act auf die Stellung der Beklagten Electranta als Instrumentalität des Staates Kolumbien, 28 USC §1603(b). FSIA Schiedsgericht Anerkennung
Die dem Urteil folgende Klage in den USA beansprucht die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs nach dem FAA. Sie wurde als unschlüssig, hilfsweise auch nach dem Forum non convenience-Grundsatz abgewiesen. Das Berufungsgericht stützte die Abweisung nach Art. V(1)(e) der New Yorker Übereinkunft, weil der Schiedsspruch von einer zuständigen Stelle aufgehoben und damit nicht mehr anerkennungs- und vollstreckungsfähig war.
Das Urteil berücksichtigt auch die Auswirkungen der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act auf die Stellung der Beklagten Electranta als Instrumentalität des Staates Kolumbien, 28 USC §1603(b). FSIA Schiedsgericht Anerkennung