Vielleicht soll pre-trial Discovery ein Hendiadyoin oder Pleonasmus sein? Dazu passen die Einsichten bei Wikipedia: Oft rühren Tautologien aus nicht verstandenen Begriffen oder Fremdwörtern her …, und beim Kollegen Marcus T. Cicero, Esq.: Quousque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? Quamdiu nos etiam furor iste tuus eludet? Quem ad finem sese effrenata jactibit audicia? USA Recht Ausforschungsbeweis Beweisverfahren Discovery Geschworenenprozess Jury
Vielleicht soll pre-trial Discovery ein Hendiadyoin oder Pleonasmus sein? Dazu passen die Einsichten bei Wikipedia: Oft rühren Tautologien aus nicht verstandenen Begriffen oder Fremdwörtern her …, und beim Kollegen Marcus T. Cicero, Esq.: Quousque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? Quamdiu nos etiam furor iste tuus eludet? Quem ad finem sese effrenata jactibit audicia? USA Recht Ausforschungsbeweis Beweisverfahren Discovery Geschworenenprozess Jury
Als Anspruchsgrundlagen nannte er typische Torts des US-Rechts: Defamation; unauthorized Use of Name and Likeness for Business Purposes, § 3344 Civ. Code; unfair Business Practices, §17200 Bus. & Prof. Code; Interference with prospective Business Advantage. Zudem beantragte er die Unterlassung. Er gewann.
Am 9. Mai 2007 hielt das Berufungsgericht des zweiten Bezirks das Urteil über $558.724,90 mit Ausnahme der punitive Damages von $200.000 aufrecht, nachdem der Kläger die Finanzen der Beklagten im Rahmen seiner Beweislast nicht belegt hatte, Tirso del Junco v. V. Georges Hufnagel et al., Az. B191456. Verleumdung unerlaubte Handlung Webseite imitiert
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.