Gegen Bullying und Intimidation wollen 12 Staaten vorgehen, indem sie das Arbeitsrecht gesetzlich ergänzen. Einschüchterungen jenseits der Grenze zur Diskriminierung würden schadensersatzpflichtig. Die aufbrausende Chefin und der ordinäre Mitarbeiter könnten sich nicht mehr aus der Verantwortung ziehen, wenn die Beweise zeigen, dass sie gegenüber allen gleichermaßen ungezogen auftraten.
Die Wirksamkeit solcher Gesetze ist Zweifeln ausgesetzt. Wirksame Wohlverhaltenskontrollen sind dem Arbeitgeber kaum zuzumuten. Ungerechte Behandlungen sind auch mit keinem strikten Gesetz abschließend regulierbar. Bullied by the Boss? in der Legal Times vom 21. Mai 2007 argumentiert gegen gesetzliche Schritte und plädiert für unternehmerische Maßnahmen.
Dazu kann beispielsweise im Personalhandbuch eine Regelung zählen, die an bestimmte Arten unzivilisierten Verhaltens Sanktionen knüpft. Im transatlantischen Bereich ist die Entwicklung beobachtenswert. Was im deutschen Betrieb akzeptiert wird, hat sich in der amerikanischen Niederlassung schon oft als verheerend erwiesen. Die Verabschiedung solcher US-Gesetze erhöht Risiken in den USA.