Abweichend vom Fall Yahoo! v. La Ligue Contre Le Racisme, 433 F.3d 1199, (9th Cir. 2006), entschied das Gericht, dass der Fall nicht aufgrund des Ripeness-Erfordernisses abzuweisen ist. Das englische Urteil ist rechtskräftig und kann daher Wirkungen in den USA entfalten, die sich auf die Verfassungsvereinbarkeit der verleumderischen Behauptungen im Buch auswirken.
Das Gericht gelangt jedoch bei der persönlichen Zuständigkeitsfrage zum Ergebnis, dass es den Fall dem Obergericht des Staates vorlegen muss. Die Zuständigkeit über Personen von außerhalb des Forumsstaates nach dem Long Arm Statute von New York ist unklar. Für die Weiterentwicklung des Rechts von New York ist das Bundesgericht nicht zuständig.
Daher legt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 8. Juni 2007 in Sachen Rachel Ehrenfeld v. Khalid Salim Bin Mahfouz, Az. 06-2228, die Rechtsfrage dem Court of Appeals vor, ob eine Person, die sich nicht in dem Staat aufhält und dort auch keine Geschäfte abwickelt, der Gerichtsbarkeit in New York unterfällt.
Während eine Abmahnung nicht ausreicht, liegen hier auch die Zustellung eines Schreibens über den englischen Prozess sowie sechs weitere Schreiben und EMails des ausländischen Beklagten vor; zudem wurden Zustellungen von Gerichtsschreiben in New York erwirkt. Schließlich unterhält der Beklagte eine Webseite, die New Yorker erreichen. Ob diese Anknüpfungsmerkmale ausreichen, kann das Gericht nicht selbst entscheiden. Long-Arm Jurisdiction Zuständigkeit US-Gericht