Das amerikanische Insolvenzrecht des Bankruptcy Code verlangt wie bei Steuererklärungen die Unterschrift des Beraters. Das Programm der Webseite bot dem Nutzer eine Erklärung an, die auf die Webseitennutzung verwies, die entrichtete Gebühr nicht erwähnte und den Nutzer allein unterzeichnen ließ.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in Sachen In re: Jayson Reynoso, Az. 04-17190, am 27. Februar 2007, dass der Anbieter der zu schlauen Webseite als Insolvenzberater im Sinne von 11 USC §110 wirkt und nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist. Daher gilt seine Beteiligung an der Vorbereitung von Insolvenzanträgen als betrügerisch, unlauter oder täuschend. Die Verheimlichung seiner Beteiligung und der Vergütung tragen dazu bei, dass es die Unterlassungsverfügung, Injunction, des Untergerichts wegen unzulässiger Rechtsberatung nach dem Recht Kaliforniens bestätigt.
Das Urteil ist in seiner Begründung nachvollziehbar. Doch wirft es Fragen auf. Die Nutzung von Software-Programmen und interaktiven, dynamischen Webseiten zum Ausfüllen von Formularen stellt seit Jahrzehnten eine bedeutsame, sich ständig weiterentwickelnde Errungenschaft der Rechnertechnik dar. Programmierer können die Verantwortung für den Automatisierungsprozess, nicht jedoch das Ergebnis im Einzelfall der Nutzung eines Prozesses tragen.
Eine Anpassung der Gesetzeslage scheint unverzichtbar. Bis das geschieht, müssen Programmier Anwälte in die Prozessentwicklung einbeziehen, um verhängnisvolle Fehler zu vermeiden, die eine Haftung für das Ergebnis auslösen. Alternativ können sie die Nutzung der automatisierten Prozesse auf Rechtsanwälte beschränken, die für das Ergebnis die Verantwortung übernehmen und die fertigen Formulare als zugelassene Preparer unterzeichnen.
Zudem zeigt das Urteil vergleichbare Risiken für intelligente Programme auf, die sich auf andere besonders zugelassene Berufssparten, beispielsweise Architekten, Ärzte, Versicherungsmakler oder Steuerberater, beziehen. Gegenwärtig sind Programmierer und Webseitenanbieter nur geschützt, wenn sie dumme Formulare anbieten, die Einträge von Kunden lediglich darstellen, statt sie auszuwerten und intelligent zu verarbeiten. Auf Artificial Intelligence ist der Gesetzgeber, jedenfalls in Kalifornien, noch nicht vorbereitet.Rechtsberatung Software Haftung Programmierer