Die Entscheidung fiel so schwer, dass beide eingestellt wurden. Hier Ivy League-Uni, dort ein feines Liberal Arts College, in beiden College Transscripts Bestnoten, zudem jeweils Deutsch als Fremdsprache und Auslandserfahrung.
Der letzten Assistentin gelang nach dem ersten Jahr Law School der große Wurf - das Internship beim Federal Judge. Sie kam von derselben Ivy League-Uni. Die jetzige geht auch an eine. Ausnahmsweise nicht als Law Student, sondern - wie einer ihrer Vorgänger - als Jungprofessorin. Was sie in der Kanzlei vom amerikanischen und internationalen Recht lernte, wird ihr trotzdem hilfreich sein, meinte sie.
So soll es sein. Das Jahr als Legal Assistant - oder auch zwei - sollen lehrreich sein und nützen, denn diese Stelle ist keine Endstation nach dem Uniabschluss, sondern ein Sprungbrett. Das Gehalt alleine reicht nicht. Die Aufgaben - und die Chemie mit Anwälten und den anderen Legal Assistants - müssen stimmen. Also etwas anstrengen, um dem Ruf gerecht zu werden. Kanzlei USA Legal Assistant
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.