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Montag, den 18. Juni 2007


Nach der Anwaltskarriere

 
.   Wie Spam, doch legal, trifft die Nachricht ein, dass Hamm & Associates Inc. erfolgreiche Rechtsanwälte auf den Ausstieg aus dem Beruf vorbereitet. Wenn der Einstieg schon eine Herausforderung darstellt, kann der Abgang ja wohl nicht ohne Berater zu schaffen sein. Faszinierend allerdings, dass noch jemand eine Compuserve-Anschrift benutzt. Wenn das nicht beweist, dass die Firma schon seit Urzeiten im Geschäft ist!



Zwischen Ivy League und Karriere

 
.   Er sei freundlich und gebe den Legal Assistants interessante Aufgaben, lautete die Empfehlung der jetzigen rechten Hand an die Bewerberinnen. War das der Stein im Brett, die die beiden gleichwertigen Top-Kandidatinnen zusagen ließ?

Die Entscheidung fiel so schwer, dass beide eingestellt wurden. Hier Ivy League-Uni, dort ein feines Liberal Arts College, in beiden College Transscripts Bestnoten, zudem jeweils Deutsch als Fremdsprache und Auslandserfahrung.

Der letzten Assistentin gelang nach dem ersten Jahr Law School der große Wurf - das Internship beim Federal Judge. Sie kam von derselben Ivy League-Uni. Die jetzige geht auch an eine. Ausnahmsweise nicht als Law Student, sondern - wie einer ihrer Vorgänger - als Jungprofessorin. Was sie in der Kanzlei vom amerikanischen und internationalen Recht lernte, wird ihr trotzdem hilfreich sein, meinte sie.

So soll es sein. Das Jahr als Legal Assistant - oder auch zwei - sollen lehrreich sein und nützen, denn diese Stelle ist keine Endstation nach dem Uniabschluss, sondern ein Sprungbrett. Das Gehalt alleine reicht nicht. Die Aufgaben - und die Chemie mit Anwälten und den anderen Legal Assistants - müssen stimmen. Also etwas anstrengen, um dem Ruf gerecht zu werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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