Zum einen will die FDA zukünftig im Sinne von §510(p) des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act eine elektronische Registrierung der Unternehmen sowie Auflistung der Geräte ermöglichen. Dies soll die Registrierung beschleunigen, erleichtern und absichern. Die obligatorische Erneuerung der Unternehmensangaben könne dann auf einmal pro Jahr reduziert werden. Auch soll es gestattet sein, mehr als einen Markennamen für ein Produkt anzugeben.
Ferner beabsichtigt die FDA, durch Überarbeitung ihrer derzeitigen Bestimmungen in 21 CFR 807 die Meldevoraussetzungen zu vereinfachen und verständlicher zu machen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, mit Kommentaren und Anregungen zu den geplanten Änderungen beizutragen, wenn die Behörde ihren Entwurf im Laufe des Jahres in einer Federal Register Notice vorstellt.
Zudem plant die FDA, bei der Änderung ihrer Bestimmungen den Bioterrorism Act umzusetzen. Dann müssen ausländische Unternehmen im Registrierungsverfahren die Namen aller Importeure der vom Unternehmen in die USA exportierten Waren angeben.
Weitere Informationen sind auf der Seite www.fda.gov/cdrh erhältlich. Fragen können an die FDA telefonisch (001) 240-276-0111 oder per E-Mail device.reg@fda.hhs.gov gerichtet werden. Die FDA benachrichtigt gegenwärtig die Official Correspondents der Hersteller per E-Mail über die Veränderungen und die Fristverlängerung. Von praktischer Bedeutung ist die Fristverlängerung nicht, da die Jahresmeldung ohnehin erst nach Erhalt der entsprechenden Formulare von der FDA bearbeitet und eingereicht werden kann.