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Donnerstag, den 28. Juni 2007

Bush verweigert Beweisvorlage

 
.   Wer den Eindruck erhält, Cheney sei ein disgusting Creep, wundert sich nach der vierteiligen Washington Post-Serie über den aufgebrühten Macchiavelli nicht, dass sein nomineller Vorgesetzter die heute fällige Unterlagenvorlage im Kongress verweigert.

Das von ihm beanspruchte executive Privilege wird also auf den Prüfstand der Gerichte gelangen. Vor denen braucht Bush keine Angst zu haben. Die neuesten rechtspolitisch wichtigen Urteile zeigen, dass er den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten nun fest in der Hand hält.

So hat der Supreme Court am 28. Juli 20078 die seit Jahrzehnten verfolgte Rassengleichstellung in den Schule mit dem Urteil in Sachen Parents Involved in Community Schools v. Seattle School District No. 1, Az. 05-908, aufgehoben. Auf einer Ebene hat Bush damit einen beachtlichen Sieg errungen, der seine rechtsradikalen Freunde auf Jahrzehnte hinaus beglücken kann.



Strafzettel plus $2250

 
.   Ab dem 1. Juli 2007 kostet der Strafzettel in Virginia nicht nur die üblichen $50 oder $100. Ein Aufgeld von $1000 oder mehr soll als Verkehrsmissbrauchsgebühr die Fahrer in Virginia zu besseren Manieren animieren.

Zudem sollen die Civil Remediation Fees, die keine strafrechtlichen Folgen auslösen, die Staatskasse um jährlich $65 Mio. aufbessern. Steuererhöhungen ließen sich politisch nicht durchsetzen, und massive Anstrengungen im Straßenbau sind vor allem in der Region um Washington, DC notwendig. Diese sollen mit den neuen Gebühren finanziert werden.

Um den Bürgern das Programm schmackhaft zu machen, werden Ratenzahlungen akzeptiert. Beispielsweise darf der Zuschlag von $2250 auf die erste Trunkenheitsfahrt über drei Jahre abgestottert werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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