Natürlich ist die LLC für Anwälte und Steuerberater in den USA ein gefundenes Fressen: Kein Laie kann reinreden, alles muss neu erfunden werden, und jede Selbstverständlichkeit muss erst ausgeklagt werden, um Rechtssicherheit zu finden. Ein Beispiel zeigt das New York Small Business Law-Blog auf:
Bis zum Mai wusste niemand in New York, ob die LLC postulationsfähig ist. Für Corporations und Vereine besteht eine Anwaltspflicht nach dem Prozessrecht von New York, CPLR 321(a). Nach dem Präzedenzfall Michael Reilly Design, Inc. v Mark Houraney et al., Az. 06-02802, vom 1. Mai 2007 gilt dies auch für die LLC.
In der Hauptstadt Washington sind die Regeln etwas komplizierter, denn Gesellschaften dürfen in bestimmten Fällen selbst auftreten. Jedoch können sich auch diese Fälle in Streitsachen mit einer Anwaltspflicht verwandeln, sodass die Postulationsfähigkeit erlischt und der anwaltlich nicht zugelassene Vertreter die unauthorized Practice of Law begeht.