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Sonntag, den 01. Juli 2007

Postulationsfähigkeit der LLC

 
.   Die LLC ist bekanntlich ein bedenkliches gesellschaftsrechtliches Gebilde, dem die in Common-Law-Systemen unerlässlichen Präzedenzfälle fehlen. Ohne Präzedenzfälle keine Rechtssicherheit. Bei der seit Ewigkeiten landesweit bekannten Corporation weiß jeder im Geschäftsverkehr, womit er es zu tun hat. Für simple Fragen braucht man keinen Rechtsanwalt. Bei der LLC gibt es von Einzelstaat zu Einzelstaat unterschiedliche Gesetze, und diese Uneinheitlichkeit in den USA wirkt wie ein rechtlicher Klotz am Bein.

Natürlich ist die LLC für Anwälte und Steuerberater in den USA ein gefundenes Fressen: Kein Laie kann reinreden, alles muss neu erfunden werden, und jede Selbstverständlichkeit muss erst ausgeklagt werden, um Rechtssicherheit zu finden. Ein Beispiel zeigt das New York Small Business Law-Blog auf:

Bis zum Mai wusste niemand in New York, ob die LLC postulationsfähig ist. Für Corporations und Vereine besteht eine Anwaltspflicht nach dem Prozessrecht von New York, CPLR 321(a). Nach dem Präzedenzfall Michael Reilly Design, Inc. v Mark Houraney et al., Az. 06-02802, vom 1. Mai 2007 gilt dies auch für die LLC.

In der Hauptstadt Washington sind die Regeln etwas komplizierter, denn Gesellschaften dürfen in bestimmten Fällen selbst auftreten. Jedoch können sich auch diese Fälle in Streitsachen mit einer Anwaltspflicht verwandeln, sodass die Postulationsfähigkeit erlischt und der anwaltlich nicht zugelassene Vertreter die unauthorized Practice of Law begeht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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