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Freitag, den 06. Juli 2007

NSA-Staatsgeheimnis bleibt

 
.   Die National Security Agency wendet zur Verteidigung des vom Untergericht in Detroit aus Verfassungsgründen aufgehobenen Abhörprogramms von Telefonaten ein, ihre Rolle beim Terrorist Surveillance Program sei ein Staatsgeheimnis nach der State Secrets Doctrine. Die Kläger behaupten mit der ACLU, das Abhören internationaler Telefonate verletze Gesetze und drei Verfassungsgrundsätze der USA.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hob das Abhörverbot mit drei Begründungen von insgesamt 65 Seiten am 6. Juli 2007 auf. In Sachen American Civil Liberties Union et al. v. National Security Agency et al., Az. 06-2095/2140, stellt es letztlich fest, dass den Klägern die Aktivlegitimation fehlt.

Sie kommen wegen des Staatsgeheimnis-Grundsatzes nicht an Beweise heran, dass die NSA im Rahmen des TSP auch ihre Telefonate abhört, und das Gericht kann ihnen im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, nicht helfen. Die Begründungen einschließlich der Mindermeinung sind lesenswert und mit zahlreichen Verweisen versehen.



Partner auf Zeit

 
.   Sic transit gloria ist man beim Studium des Wall Street Journal-Berichts über demoted Partners versucht ausrufen. Sieben Jahre oder länger haben sie unter der Fuchtel von Partnern als Associate geknechtet - immer das Ziel vor Augen, es ihnen später gleich zu tun.

Sind sie nach den Associate-Jahren nicht durch's Sieb gefallen, konnten sie als Equal aufatmen, Urlaub nehmen, eine Familie aufbauen und in absoluter finanzieller Sicherheit regieren, bis sie am Schreibtisch auf ewig einschlafen.

Dieser Traum, wenn er je wahr war, ist ausgeträumt, schreibt das WSJ und lockt damit kaum einen Partner hinter dem Ofen hervor. Die Meldung, Partner in US-Kanzleien würden andere Partner schassen oder als Partner zweiter Klasse weiterbeschäftigen, sollte jedoch Träumer aufwecken. Leistung wird immer verlangt. Sanktionen für ungleiche Beiträge zum Wohl der Partnerships gab es auch schon immer.

Das einzig Bedeutsame an der Berichterstattung vom 6. Juli 2007 ist das erklärte Ziel der PR-Maßnahmen der Kanzleien, die von Kündigungen und Herunterstufungen von Partnern berichten: Sie wollen die Aufmerksamkeit der Kundschaft an sich ziehen. So werden wirtschaftlich verständliche, menschlich schwierige Einschnitte werbewirksam verkauft.



Untersuchte Gesetzgeber

 
.   Congresspedia veröffentlicht eine Liste der Abgeordneten im Bundesparlament, die vom Ethikausschuss des Kongresses untersucht werden. Allein dieses Thema sollte dem Wiki die Zukunft sichern.

Doch auch das Verzeichnis aktueller Gesetzgebungsvorhaben des Bundes samt Verweisen auf externe Kommentierungen und Enthüllungen - wie der Bush-Kampagne zur Unterbindung von Protest - macht die Webseite lesenswert.

Sie stellt ein interessantes Gegenstück zu den amtlichen Seiten des Repräsentantenhauses und Senats dar. Jene wirken oft, als beschränkte sich die Teilnahme der Abgeordneten am Internet darauf, ihre Seite bei eBay oder Craigslist an den Meistbietenden zu vermieten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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