NSA-Staatsgeheimnis bleibt
CK • Washington. Die National Security Agency wendet zur Verteidigung des vom Untergericht in Detroit aus Verfassungsgründen aufgehobenen Abhörprogramms von Telefonaten ein, ihre Rolle beim Terrorist Surveillance Program sei ein Staatsgeheimnis nach der State Secrets Doctrine. Die Kläger behaupten mit der ACLU, das Abhören internationaler Telefonate verletze Gesetze und drei Verfassungsgrundsätze der USA.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hob das Abhörverbot mit drei Begründungen von insgesamt 65 Seiten am 6. Juli 2007 auf. In Sachen American Civil Liberties Union et al. v. National Security Agency et al., Az. 06-2095/2140, stellt es letztlich fest, dass den Klägern die Aktivlegitimation fehlt.
Sie kommen wegen des Staatsgeheimnis-Grundsatzes nicht an Beweise heran, dass die NSA im Rahmen des TSP auch ihre Telefonate abhört, und das Gericht kann ihnen im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, nicht helfen. Die Begründungen einschließlich der Mindermeinung sind lesenswert und mit zahlreichen Verweisen versehen. NSA Telefonprogramm Terrorist Surveillance
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hob das Abhörverbot mit drei Begründungen von insgesamt 65 Seiten am 6. Juli 2007 auf. In Sachen American Civil Liberties Union et al. v. National Security Agency et al., Az. 06-2095/2140, stellt es letztlich fest, dass den Klägern die Aktivlegitimation fehlt.
Sie kommen wegen des Staatsgeheimnis-Grundsatzes nicht an Beweise heran, dass die NSA im Rahmen des TSP auch ihre Telefonate abhört, und das Gericht kann ihnen im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, nicht helfen. Die Begründungen einschließlich der Mindermeinung sind lesenswert und mit zahlreichen Verweisen versehen. NSA Telefonprogramm Terrorist Surveillance