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Sonntag, den 08. Juli 2007

Extraterritorialer Händlerschutz  

.   Wirkt eine einzelstaatliche Regelung, dass gewisse Waren nur über Händler, nicht vom Hersteller, an Verbraucher verkauft werden dürfen, auch beim Vertrieb in Nachbarstaaten? Das Urteil in Sachen Carolina Trucks & Equipment, Inc. v. Volvo Trucks of North America, Inc., Az. 06-1263, führt anschaulich in derartige Gesetze ein, die Händler vor übermächtigen Herstellern schützen sollen.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks am 6. Juli 2007 hatte trotz des gesetzlichen Verbots in South Carolina, §56-15-45 S.C. Code, keine Einwendungen gegen den Verkauf von Lastwagen an Kunden aus demselben Staat, wenn der Vertrag zwischen Kunden und einer Tochter der Herstellerin ausschließlich im Nachbarstaat Georgia geschlossen und abgewickelt wird.

Die Geschworenen hatten dem Händler wegen des entgangenen Umsatzes $583.245 Schadensersatz und Strafschadensersatz, punitive Damages, zugesprochen. Ausschlag gab die Gesetzesauslegung, die die extraterritoriale Anwendung einzelstaatlichen Rechts nach dem Bundesverfassungsrecht untersagt, vgl. Baldwin v. G.A.F. Seelig, Inc., 294 U.S. 511, 521 (1935).

Der Circuit Court bezieht sich auf die seit etwa 70 Jahren weit ausgelegte Commerce Clause, die den freien Handel zwischen den Staaten schützt. Die weite Auslegung dehnte die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus. Auf sie nimmt das Gericht auch beim Vorstoß des Händlers Bezug, Volvo hätte keine Werbung nach South Carolina hineinwirken lassen dürfen. Dieses Argument käme zudem einer Verletzung der gewerblichen Meinungsfreiheit gleich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.