Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks am 6. Juli 2007 hatte trotz des gesetzlichen Verbots in South Carolina, §56-15-45 S.C. Code, keine Einwendungen gegen den Verkauf von Lastwagen an Kunden aus demselben Staat, wenn der Vertrag zwischen Kunden und einer Tochter der Herstellerin ausschließlich im Nachbarstaat Georgia geschlossen und abgewickelt wird.
Die Geschworenen hatten dem Händler wegen des entgangenen Umsatzes $583.245 Schadensersatz und Strafschadensersatz, punitive Damages, zugesprochen. Ausschlag gab die Gesetzesauslegung, die die extraterritoriale Anwendung einzelstaatlichen Rechts nach dem Bundesverfassungsrecht untersagt, vgl. Baldwin v. G.A.F. Seelig, Inc., 294 U.S. 511, 521 (1935).
Der Circuit Court bezieht sich auf die seit etwa 70 Jahren weit ausgelegte Commerce Clause, die den freien Handel zwischen den Staaten schützt. Die weite Auslegung dehnte die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus. Auf sie nimmt das Gericht auch beim Vorstoß des Händlers Bezug, Volvo hätte keine Werbung nach South Carolina hineinwirken lassen dürfen. Dieses Argument käme zudem einer Verletzung der gewerblichen Meinungsfreiheit gleich. Commerce Clause Handelsrecht USA