In Homer erhielten beide Fahrer an der Kreuzung beim Gerichtspark grünes Licht und knallten aufeinander. Johnston war als erster in der Kreuzung; ihm wird 20% der Haftung zugewiesen. Der Rest geht an Shelton, denn er hätte Johnston sehen müssen. Das Berufungsgericht schildet den Fall anschaulich und bestätigt das Ergebnis. Verkehrsunfall Verkehrsrecht US-Recht Louisiana Homer
In Homer erhielten beide Fahrer an der Kreuzung beim Gerichtspark grünes Licht und knallten aufeinander. Johnston war als erster in der Kreuzung; ihm wird 20% der Haftung zugewiesen. Der Rest geht an Shelton, denn er hätte Johnston sehen müssen. Das Berufungsgericht schildet den Fall anschaulich und bestätigt das Ergebnis. Verkehrsunfall Verkehrsrecht US-Recht Louisiana Homer
Aus den Inselerfahrungen des Verfassers im griechisch-türkischen Krieg wäre ein Dienstesel zu empfehlen. Man lernt im Laufe der Zeit, mit den Emissionen umzugehen. Ein bequemes Wägelchen kann man anhängen. Das Durchschnittstempo entspricht dem des Stoßverkehrs in Washington.
Laut Wall Street Journal vom 13. Juli 2007 - unbestätigt auf der Webseite der internationalen Organisation - denkt Zoellick an einen Wagen mit Hybridantrieb. Was hält die Umwelt von den Batterien? Demnächst kommt der Smart nach Washington, DC. Gibt's bestimmt auch in weltbankgrau. Umweltschutz Hybrid Esel Dienstwagen
Scooter Libby reicht ihm, erfährt die Presse. Libby wurde nicht wegen des Verrats zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, sondern wegen der Falschaussage, die er als Zeuge in der Vernehmung durch den Sonderstaatsanwalt beging. Diese Strafe erließ ihm Bush, und den Scheck über $250.400,00 für die Geldstrafe hat die rechte Hand von Cheney bereits bei Gericht abgegeben. Zeugenvernehmung Falschaussage Meineid Libby
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.