• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 14. Juli 2007

Alle Ampeln grün: Unfall USA  

.   Wenn alle Ampeln auf grün schalten, gibt es auch in den USA Unfälle - ein hier völlig vernachlässigtes Thema. Die Verfasser befassen sich nie damit. Vielversprechend als Einführung in das amerikanische Recht der Verkehrsunfallabwicklung ist jedoch das Urteil des zweiten Berufungsgerichts des Staates Louisiana in Sachen Mickey Johnston v. Alvin Shelton et al., Az. 42, 103-CA, vom 27. Juni 2007.

In Homer erhielten beide Fahrer an der Kreuzung beim Gerichtspark grünes Licht und knallten aufeinander. Johnston war als erster in der Kreuzung; ihm wird 20% der Haftung zugewiesen. Der Rest geht an Shelton, denn er hätte Johnston sehen müssen. Das Berufungsgericht schildet den Fall anschaulich und bestätigt das Ergebnis.


Samstag, den 14. Juli 2007

Esel v. Audi lt. Dienstvertrag  

.   Was steht im Dienstvertrag des Weltbankpräsidenten Zoellick? Er will keinen Audi als Dienstwagen. Vielmehr muss es ein umweltgerechtes Vehikel sein. Ironie der Geschichte: Audi bot vor Jahren als erster so ein Auto an.

Aus den Inselerfahrungen des Verfassers im griechisch-türkischen Krieg wäre ein Dienstesel zu empfehlen. Man lernt im Laufe der Zeit, mit den Emissionen umzugehen. Ein bequemes Wägelchen kann man anhängen. Das Durchschnittstempo entspricht dem des Stoßverkehrs in Washington.

Laut Wall Street Journal vom 13. Juli 2007 - unbestätigt auf der Webseite der internationalen Organisation - denkt Zoellick an einen Wagen mit Hybridantrieb. Was hält die Umwelt von den Batterien? Demnächst kommt der Smart nach Washington, DC. Gibt's bestimmt auch in weltbankgrau.


Samstag, den 14. Juli 2007

Strafe für Verrat und Aussage  

.   Auch das Bush-gesinnte Wall Street Journal erinnert sich an das Versprechen, der Präsident würde den feuern, der die CIA-Beamtin Valerie Plame verriet. Nun gesteht er, dass der Verrat bei seinen eigenen Leute begann, doch geht ihm wohl das Pulver aus. In der Pressekonferenz vom 12. Juli 2007 erklärt er, now we're going to move on.

Scooter Libby reicht ihm, erfährt die Presse. Libby wurde nicht wegen des Verrats zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, sondern wegen der Falschaussage, die er als Zeuge in der Vernehmung durch den Sonderstaatsanwalt beging. Diese Strafe erließ ihm Bush, und den Scheck über $250.400,00 für die Geldstrafe hat die rechte Hand von Cheney bereits bei Gericht abgegeben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.