Im Laufe der Zeit werden Vertriebsrechte für weitere Produkte hinzugefügt. Vor dem Ablauf von zehn Jahren wird die Herstellung von A eingestellt und der Vertrag für B gekündigt. Der Handelsvertreter klagt mit der Behauptung, B und die weiteren Produkte fielen unter den Vertrag für A.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks stellt am 26. Juli 2007 darauf ab, ob der A-Vertrag modifiziert wurde, indem die weiteren Vertriebsrechte ihm unterstellt wurden. Das ist nach dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht auch mündlich möglich. Dafür bringt der Kläger jedoch keinen überzeugenden Beweis. Hingegen ist den Dokumenten zu entnehmen, dass der zweite, schneller kündbare Vertrag die weitere Produkte abdeckte.
Das Urteil ist ein lesenswertes Beispiel für das amerikanische Handelsvertretungsrecht. Das Gericht erläutert seine wesentlichen Grundsätze sowie die Prinzipien der Vertragsergänzung. Die Grundsätze sind auch auf andere Sachverhalte übertragbar.Handelsvertreter