Sittenwidriger Vertrag mit Bauern
CK • Washington. In Sachen Charles Been et al. v. O.K. Industries, Inc. et al., Az. 05-7079, erklärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 31. Juli 2007 die Merkmale des sittenwidrigen Vertrages. Landwirte behaupteten die Unconscionability von Verträgen, die ein Hühnerverarbeiter mit ihnen abgeschlossen hatte.
Im 50-seitigen Urteil beschreibt das Gericht, dass der Abnehmer die Farmer zu einheitlichen Verträgen zwang, die von den Bauern erhebliche Investitionen verlangten, ihnen die Hühner vorschrieben, sie zur Abnahme von Futter der Beklagten zwangen und ihnen eine Vergütung zukommen ließ, die nicht vom einzelnen Farmer, sondern einer Vergleichsgruppe abhing, sowie zahlreiche Abzüge zulasten der Landwirte vornahm.
Das Untergericht hatte alle Ansprüche abgewiesen. Zwar sei nach dem Recht von Oklahoma die Unconscionability nicht nur als Einrede zur Abwehr eines Anspruches, sondern auch als Anspruchsgrundlage anerkannt. Jedoch sehe dieses Recht keinen Schadensersatz als Rechtsfolge vor, wenn auf ihr ein Anspruch begründet ist. Die Berufung war erfolgreich, weil das Berufungsgericht die Merkmale des Anspruches und eine passende Rechtsfolge vorfand. Vertragsrecht
Im 50-seitigen Urteil beschreibt das Gericht, dass der Abnehmer die Farmer zu einheitlichen Verträgen zwang, die von den Bauern erhebliche Investitionen verlangten, ihnen die Hühner vorschrieben, sie zur Abnahme von Futter der Beklagten zwangen und ihnen eine Vergütung zukommen ließ, die nicht vom einzelnen Farmer, sondern einer Vergleichsgruppe abhing, sowie zahlreiche Abzüge zulasten der Landwirte vornahm.
Das Untergericht hatte alle Ansprüche abgewiesen. Zwar sei nach dem Recht von Oklahoma die Unconscionability nicht nur als Einrede zur Abwehr eines Anspruches, sondern auch als Anspruchsgrundlage anerkannt. Jedoch sehe dieses Recht keinen Schadensersatz als Rechtsfolge vor, wenn auf ihr ein Anspruch begründet ist. Die Berufung war erfolgreich, weil das Berufungsgericht die Merkmale des Anspruches und eine passende Rechtsfolge vorfand. Vertragsrecht