• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 04. Aug. 2007

Kühlschrank-Willi gewinnt  

.   Im Rahmen einer FBI-Durchsuchung des Büros eines Abgeordneten nahm das FBI aus dem Kongress zahlreiche Unterlagen mit. Daraus folgte eine Anklage wegen Bestechlichlichkeit, Geldwäsche und anderen Straftaten gegen den Volksvertreter in Washington. Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt stellte am 3. August 2007 in Sachen United States of America v. Rayburn House Office Building, Az. 06-3105, jedoch klar, dass das FBI die parlamentarischen Privilegien verletzt hatte. Es muss William J. Jefferson die Unterlagen herausgeben, die von der Speech or Debate Clause der Bundesverfassung geschützt werden. Kühlschrank-Willi hatte stapelweise Geldscheine im Kühlschrank versteckt.


Samstag, den 04. Aug. 2007

Anwaltssuche USA  

.   Suche attorny USA? Nicht attorney? Was so an Google herangetragen wird, muss der Suchmaschine Kopfschmerzen bereiten. Halb englisch, halb deutsch. Reines Deutsch ist bestimmt besser für Google.de, genauso wie reines Englisch für Google.com.

Wie die Ergebnisse zeigen, sind die allgemeinen Suchmaschinen nicht für die Suche nach Anwälten optimiert. Die Attorneys, Lawyers oder Counselors in den USA sind Members of a Bar, einer Rechtsanwaltskammer wie die DC Bar in der Hauptstadt Washington, DC. Die Kammern unterhalten wie die deutschen Kammern Verzeichnisse und sind zur Auskunft auch auf Anruf oder Anschreiben bereit.

Ein andere Quelle heißt Lawyers.com, ein Internetverzeichnis. Rechtsanwälte in den USA benutzen für die Auswahl von Kollegen meist das vielbändige Verzeichnis namens Martindale-Hubbell, das in Deutschland allerdings nicht überall zu finden ist. Vom Verlag wird auch das AV-Rating vergeben, das auf Umfragen beruht und ein Gütesiegel darstellen soll.

Weniger beliebt sind unter amerikanischen Anwälten Sonderverzeichnisse, die in nur einem oder zwei Bänden blumenreich oder ledergebunden hervorragende Eigenschaften versprechen und sich für diese Bezeichnung besonders vergüten lassen, ohne objektive Kriterien anzusetzen. Sie sind eher zur Irreführung potentieller Mandanten geeignet - genauso wie die vollmundige Werbung an den Landstraßen und im Nachtfernsehen. Zudem irritieren sie Anwälte mit Werbung für Werbung, die nicht wie Werbung aussehen soll.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.