Wie die Ergebnisse zeigen, sind die allgemeinen Suchmaschinen nicht für die Suche nach Anwälten optimiert. Die Attorneys, Lawyers oder Counselors in den USA sind Members of a Bar, einer Rechtsanwaltskammer wie die DC Bar in der Hauptstadt Washington, DC. Die Kammern unterhalten wie die deutschen Kammern Verzeichnisse und sind zur Auskunft auch auf Anruf oder Anschreiben bereit.
Ein andere Quelle heißt Lawyers.com, ein Internetverzeichnis. Rechtsanwälte in den USA benutzen für die Auswahl von Kollegen meist das vielbändige Verzeichnis namens Martindale-Hubbell, das in Deutschland allerdings nicht überall zu finden ist. Vom Verlag wird auch das AV-Rating vergeben, das auf Umfragen beruht und ein Gütesiegel darstellen soll.
Weniger beliebt sind unter amerikanischen Anwälten Sonderverzeichnisse, die in nur einem oder zwei Bänden blumenreich oder ledergebunden hervorragende Eigenschaften versprechen und sich für diese Bezeichnung besonders vergüten lassen, ohne objektive Kriterien anzusetzen. Sie sind eher zur Irreführung potentieller Mandanten geeignet - genauso wie die vollmundige Werbung an den Landstraßen und im Nachtfernsehen. Zudem irritieren sie Anwälte mit Werbung für Werbung, die nicht wie Werbung aussehen soll.Attorney Lawyer Counselor Anwalt USA
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.