Wer beurteilt Terrorschaden?
CK • Washington. Die US-Verfassung garantiert, dass auf Antrag einer Partei die Geschworenen in Zivilfällen die Subsumtion vornehmen. Eine für Rechtsanwälte interessante Diskussion unter dem Titel Jury Trials and Choice of Law in ATS Cases bei Opinio Juris betrifft die Frage, ob diese Garantie auch auf internationale Terrorfälle zutrifft, die nach dem Alien Tort Claims Act der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen.
Die Erörterung beginnt mit einem Beschluss in Sachen Odilla Mutaka Mwani et al. v. Usama Bin Laden and Al Qaeda, Az. 88-125, vom 5. August 2007. Ein terroristischer Angriff auf eine Botschaft stellt danach eine Verletzung des Völkerrechts im Sinne des ATCA dar, der die US-Zuständigkeit regelt.
Die Frage nach der Zumessung des Schadensersatzes stellt sich im Rahmen eines Versäumnisverfahrens, in dem den Parteien nach Rule 55(b) des amerikanischen Prozessrechts, Federal Rules of Civil Procedure, der Anspruch auf eine Jury-Entscheidung nicht zusteht. Aus dem Völkerrecht kann jedoch ein anderes Ergebnis folgen, argumentieren die Diskussionsteilnehmer. alien tort Voelkerrecht US-Recht Jury
Die Erörterung beginnt mit einem Beschluss in Sachen Odilla Mutaka Mwani et al. v. Usama Bin Laden and Al Qaeda, Az. 88-125, vom 5. August 2007. Ein terroristischer Angriff auf eine Botschaft stellt danach eine Verletzung des Völkerrechts im Sinne des ATCA dar, der die US-Zuständigkeit regelt.
Die Frage nach der Zumessung des Schadensersatzes stellt sich im Rahmen eines Versäumnisverfahrens, in dem den Parteien nach Rule 55(b) des amerikanischen Prozessrechts, Federal Rules of Civil Procedure, der Anspruch auf eine Jury-Entscheidung nicht zusteht. Aus dem Völkerrecht kann jedoch ein anderes Ergebnis folgen, argumentieren die Diskussionsteilnehmer. alien tort Voelkerrecht US-Recht Jury