Die vom Katrina-Hurrikan überraschten Opfer klagten darauf, denn das unklare Gesetz sei so auszulegen. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA gelangte am 6. August 2007 zum versichererfreundlicheren Ergebnis.
Erstens sind nur Versicherungsverträge gegen Versicherer auszulegen. Diese Auslegungsregel gilt nicht für Gesetze. Die Auslegung eines Gesetzes darf keine Partei im Prozess bevorzugen.
Zweitens wirke das Gesetz wie eine Haftungszusage im Sinne einer liquidated Damages-Klausel und solle den Kunden vor einer Wertreduzierung im Schadensfall schützen. Gleichzeitig solle es die Überversicherung unterbinden. Sein Zweck bestehe jedoch nicht darin, eine vertrags- und prämienlose Deckung für einen unversicherten Schaden zu schaffen.
Eine andere Auslegung wäre absurd, weil sie den unversicherten Flutschaden ersetze, und verstieße gegen die gesetzlichen Regeln zur Gesetzesauslegung nach dem Recht von Louisiana, entschied das Gericht in Sachen Daryl Chauvin et al. v. State Farm Fire & Casulaty Co., Az. 06-30946. Versicherungsvertrag Auslegung Versicherungsgesetz