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Sonntag, den 19. Aug. 2007

Schutz für Engel

 
.   Schmuck in der Gestalt eines urheberrechtlich geschützten Kristallengels fand die Herstellerin bei einer Kette, verklagte diese und ihre Lieferantin wegen unerlaubter Nachahmung und gewann vor den Geschworenen des Bundesgerichts von Rhode Island im ersten Bezirk. Der Richter verwandelte das Verdikt jedoch in eine Klagabweisung.

Das Bundesberufungsgericht ermittelte am 8. August 2007 in Sachen Mag Jewelry Co., Inc v. Cherokee, Inc. et al., Az. 06-1556, dass das Urheberrecht 1995 eingetragen war, und die Klägerin daraufhin ihre Nachahmer abmahnte. Eine Abgemahnte wehrte die Cease and Desist-Forderung mit der Begründung ab, schon 1994 dasselbe Design geschaffen zu haben. Die Klägerin änderte ihren Schutzeintrag auf das Jahr 1992 ab und vereinbarte mit der Abgemahnten, dass beide Unternehmen den Engelschmuck herstellen dürften.

Die Beklagten hatten den Schmuck vom Abgemahnten bezogen. Die Berufungsbegründung erklärt, dass die Jury das Urheberrecht missverstanden und daher falsch subsumiert hatte und der Richter das Verdikt mit einem Judgment as a Matter of Law aufheben durfte.

Die Ausnahmeregelung zur Kostenerstattung nach §505 des Copyright Act wandte das Gericht hingegen falsch an. Bei Anzeichen für eine vermeidbare oder willkürliche Strapazierung der Rechtsordnung muss das Untergericht nun erneut prüfen, ob der Klägerin die Kosten der Beklagten unter Abweichung von der im US-Recht üblichen American Rule, nach der jede Partei die eigenen Kosten trägt, aufzubürden seien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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