Das zweite Berufungsgericht Kaliforniens entschied am 13. August 2007 im Fall Sophia Metsos Rohde v. Michael Wolf, Az. F194487, dass die Klage das Recht des Anwalts verletzt, das Verfassungsrecht auf Redefreiheit sowie das Recht auf Anrufung des Staates zur Abhilfe bei Rechtsverletzungen auszuüben. Sie war abzuweisen.
In Kalifornien werden die genannten Verfassungsrechte durch ein Sondergesetz geschützt, das anti-SLAPP Statute in §425.16 Code of Civil Procedure. Eine Klage kann bereits abgewiesen werden, wenn in der Vorprüfung der Angriff auf eine verfassungsgeschützte Aktivität sowie die Unwahrscheinlichkeit des klägerischen Obsiegens ermittelt wird. Der Beklagte trägt die Beweislast für das erste Element, der Kläger für das zweite.
Anwälte in den USA müssen bei der Androhung von Klagen vorsichtig sein; hier rechtfertigte der Sachverhalt die Ankündigung. Zudem konnten Betrug und Verschwörung die Rechtsgrundlagen einer Klage bilden. Dem Anwalt darf kein Mundverbot auf die zu erwartende Rechtsverfolgung erteilt werden. Daher konnte die Klägerin wahrscheinlich nicht gewinnen. Verleumdung California anit-SLAPP Klagandrohung