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Mittwoch, den 22. Aug. 2007

Macht und Gefahr der Sprache

 
.   Ein deutliches Wort richtete ein US-Anwalt an einen Makler, der im Auftrag seines Mandanten und seiner mit ihm zerstrittenen Schwester handelte. Er warf ihm eine Verschwörung mit der Schwester und einen Betrugsverdacht vor, der Rechtsfolgen haben würde. Die auf Band gesprochene Nachricht erhielt auch die Schwester, die den Rechtsanwalt wegen Verleumdung verklagte.

Das zweite Berufungsgericht Kaliforniens entschied am 13. August 2007 im Fall Sophia Metsos Rohde v. Michael Wolf, Az. F194487, dass die Klage das Recht des Anwalts verletzt, das Verfassungsrecht auf Redefreiheit sowie das Recht auf Anrufung des Staates zur Abhilfe bei Rechtsverletzungen auszuüben. Sie war abzuweisen.

In Kalifornien werden die genannten Verfassungsrechte durch ein Sondergesetz geschützt, das anti-SLAPP Statute in §425.16 Code of Civil Procedure. Eine Klage kann bereits abgewiesen werden, wenn in der Vorprüfung der Angriff auf eine verfassungsgeschützte Aktivität sowie die Unwahrscheinlichkeit des klägerischen Obsiegens ermittelt wird. Der Beklagte trägt die Beweislast für das erste Element, der Kläger für das zweite.

Anwälte in den USA müssen bei der Androhung von Klagen vorsichtig sein; hier rechtfertigte der Sachverhalt die Ankündigung. Zudem konnten Betrug und Verschwörung die Rechtsgrundlagen einer Klage bilden. Dem Anwalt darf kein Mundverbot auf die zu erwartende Rechtsverfolgung erteilt werden. Daher konnte die Klägerin wahrscheinlich nicht gewinnen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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