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Samstag, den 25. Aug. 2007

Microfiche: Recht im Internet  

.   Urteile, Verordnungen und Gesetze können keinem Verlag gehören, denn sie gehören nicht dem Staat, der ihm daran Rechte einräumen kann, sondern urheberrechtsfrei der Öffentlichkeit.

Vor diesem Hintergrund werden nun Kopien verlagsveröffentlichter Entscheidungssammlungen aus Microfiche-Quellen ins Internet gestellt, die mit ihrerseits urheberrechtsgeschützter Open Source-Software bearbeitet werden. An solche Programme sind ungewöhnlich lockere sowie strengste Nutzungsbedingungen geknüpft, während die kopierten Verlagswerke als Gemeingut behandelt werden.

Angesichts freier Suchmaschinen wie AltLaw wird Verlegern wie Lexis und Thompson prophezeit, langfristig im Geschäftsbereich Primärquellen unterzugehen, wenn sie nicht zu einem anderen Geschäftsmodell wechseln, denn welcher Mandant oder Anwalt würde die in den USA erheblichen Kosten des kommerziellen Datenbankenzugangs noch ohne Not akzeptieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.