Der Kläger wendet sich mit einer Feststellungsklage ans Bundesgericht, um seine Verbindlichkeit gegenüber dem Immigration Service klären und damit indirekt die Unterhaltsverpflichtung überprüfen zu lassen. Das Bundesgericht winkt wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, ab.
Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Abweisung in Sachen John J. Davis v. United States of America et al., Az. 06-4514, am 16. August 2007. Zum Einen gehört das Unterhaltsrecht vor einzelstaatliche Gerichte und kann nicht unter dem Deckmantel eines declaratory Judgment-Antrags vor's Bundesgericht gezerrt werden. Zum Anderen ist kein Anspruch aus dem bundesrechtlichen Unterhaltsversprechen reif, weil das Immigration-Amt den Kläger als Sponsor nicht verklagt hat.
Wenn sich dieses Ergebnis herumspricht, werden Amerikanerinnen ihre Staatsangehörigkeit aufgeben, bevor sie einen Landsmann heiraten, und Amerikaner werden vor der ewigen Bindung mit Auswanderern doppelt prüfen. Mit der bundesrechtlichen Unterhaltsverpflichtung, Affidavit of Support, schnitt die einwandernde Beklagte wohl erheblich besser als vergleichbare Amerikanerinnen ab, die sich gerade nach einer Blitzehe bald wieder selbst versorgen müssen. Auswandern Einwandern Immigration Unterhalt
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.