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Samstag, den 01. Sept. 2007

Ach wie gut, dass niemand weiß  

.   In Deutschland stirbt der Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer. Das Unternehmen macht erfolgreiche Geschäfte mit den USA. Prokura ist nicht erteilt. Erben leben verstreut.

In Amerika sieht das Gesellschaftsrecht drei Officers in der Geschäftsführung vor. Zudem verlangt es in der Regel drei ebenfalls im Namen der Corporation handlungsfähige Directors im Board. Prokura ist unbekannt, doch was soll's - einer der sechs wird schon überleben und für die Gesellschaft handeln dürfen.

Gut, dass die amerikanischen Großkunden zunächst annehmen werden, dass das deutsche Recht wohl so wie die amerikanische Rechtslage ist, und wegen des Labor Day-Feiertages ohnehin alles lahm liegt. Bis die USA wieder die Arbeit aufnehmen, dürfte in Deutschland die Rechtslage geklärt sein.

Wenn es dort nur so einfach ginge wie hier: Beschluss der Directors zur Einsetzung eines President im Special Meeting per Treffen, Telefon, IM oder SMS, sorgfältig vom Anwalt vorbereitetes Protokoll für das Corporate Book, Unterschriften und corporate Seal drauf - fertig. Notar und Gericht nicht erforderlich.


Samstag, den 01. Sept. 2007






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.