CK • Washington. Das Markenamt ist immer für eine Überraschung gut. Da trifft doch tatsächlich ein Bescheid in einer Markensache ein. An einem der wenigen langen Wochenenden, das landesweit Staat und Wirtschaft, selbst Kanzleien, ernst nehmen, arbeitet ein Beamter? Einer, der nicht den Notdienst an einer Botschaft, bei der Spionageabwehr oder der Verkehrsregelung versieht?
Die ungewöhnliche Eilfertigkeit erklärt sich wohl mit der Arbeitsordnung und dem Vergütungssystem des
Trademark Office. Anscheinend arbeiten viele Markenprüfer nicht im Amt selbst, sondern daheim. Ihre Vergütung ist, soweit bekannt, vom erledigten Arbeitspensum abhängig. Es heißt, dass die
Trademark Examiners Punkte für jede getroffene Massnahme in einer
Office Action erhalten, die letztlich das Gehalt beeinflussen.
Mehr Leistung, mehr Geld, eigentlich eine gerechte Sache. Allerdings mit dem Haken, dass seit der Einführung dieses Systems mehr mit Textbausteinen gearbeitet wird, die in Bescheiden scheinbar wahllos aneinander gereiht werden, selbst wenn sie nur Punkte bringen, doch den Kern eines Bescheides nicht treffen.
Markenamt Feiertag