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Montag, den 03. Sept. 2007

Warum arbeitet der Beamte?  

.   Das Markenamt ist immer für eine Überraschung gut. Da trifft doch tatsächlich ein Bescheid in einer Markensache ein. An einem der wenigen langen Wochenenden, das landesweit Staat und Wirtschaft, selbst Kanzleien, ernst nehmen, arbeitet ein Beamter? Einer, der nicht den Notdienst an einer Botschaft, bei der Spionageabwehr oder der Verkehrsregelung versieht?

Die ungewöhnliche Eilfertigkeit erklärt sich wohl mit der Arbeitsordnung und dem Vergütungssystem des Trademark Office. Anscheinend arbeiten viele Markenprüfer nicht im Amt selbst, sondern daheim. Ihre Vergütung ist, soweit bekannt, vom erledigten Arbeitspensum abhängig. Es heißt, dass die Trademark Examiners Punkte für jede getroffene Massnahme in einer Office Action erhalten, die letztlich das Gehalt beeinflussen.

Mehr Leistung, mehr Geld, eigentlich eine gerechte Sache. Allerdings mit dem Haken, dass seit der Einführung dieses Systems mehr mit Textbausteinen gearbeitet wird, die in Bescheiden scheinbar wahllos aneinander gereiht werden, selbst wenn sie nur Punkte bringen, doch den Kern eines Bescheides nicht treffen.


Montag, den 03. Sept. 2007

Tag der Lotterie und Arbeit  

.   Alle Ministerien, Ämter und Gerichte sind am heutigen Labor Day geschlossen. Ausnahmen sind die einzelstaatlichen Lotterien sowie die Mautstellen. Letztere werden ein Heidengeld verdienen, weil das ganze Land zum Schul- und Unibeginn heimfahren muss.

Dumm, dass der Bund an diesem Geschäft nicht partizipiert. Den Staatsanwaltschaften des Bundes fehlen nämlich die Mittel für Prozesse und Untersuchungen. Die U.S. Attorneys konzentrieren sich daher auf bestimmte Bereiche, darunter die Wirtschaftskriminalität.


Montag, den 03. Sept. 2007

Beweis für Produkthaftung  

.   Der Arzt verschrieb der Patientin ein medizinisches Kühlgerät. Sie las die Warnungen in der Gebrauchsanweisung nicht. Neun Tage später war ihr Zeh blau und musste nach weiterer Behandlung amputiert werden. Sie verklagte die Herstellerin des Geräts nach Produkhaftungsrecht und verlor.

Die Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts im siebten Bezirks der USA in Sachen Denise Chlopek et al. v. Federal Insurance Company et al., Az. 06-2927, vom 28. August 2007 ist lesenswert. Der Richter durfte in der ersten Instanz die Geschworenen der Jury die Beratung abbrechen lassen, sobald sie zur Erkenntnis gelangten, dass das vom FDA-Aufsichtsamt genehmigte Gerät nicht fehlerbehaftet war.

Zudem durfte er nach US-Prozessrecht die Vorlage von Beweisen an die Jury verweigern, die Erfrierungen bei anderen Patienten belegten, doch nicht vergleichbar waren. Daher entschied das Untergericht fehlerfrei, als es das Verdikt der Geschworenen durch eine Klagabweisung bestätigte und den Antrag auf ein neues Hauptverfahren, new Trial, ablehnte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.