Am 7. September 2007 sprach das unterste Bundesgericht im Hauptstadtbezirk nun nach der Ermittlung und Prüfung des jeweils anwendbaren einzelstaatlichen US-Rechts ihren Nachlässen und Verwandten Schadensersatzbeträge zu. Sie summieren sich auf $2.656.944.877,00, die im Urteil in Sachen Deborah D. Peterson et al. v. Islamic Republic of Iran et al., Az. 01-2094, den Klägern detailliert zuerkannt werden.
Eine Immunitätsschranke nach dem Foreign Sovereign Immunities Act griff nicht, da das Gericht eine Terrorausnahme anwandte, die es für das Versäumnisurteil von Amts wegen prüfte. Weitere Rechtsfragen betreffen das Erbrecht der einschlägigen US-Staaten sowie das jeweils anwendbare Schadensersatzrecht. Strafschadensersatz war gegen den Iran nicht festzusetzen, aaO 41. Erbrecht Schadensersatz Terroranschlag