• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 13. Sept. 2007

9-11 im doppelten Sinne  

MN - Washington.   Die Entwicklung der europäisch-amerikanischen Beziehungen im Anschluss an die Attentate des 11. September 2001 und ein Ausblick auf deren Zukunft war Gegenstand einer Veranstaltung am 11. September 2007 in Washington. Das Thema der von der Friedrich Naumann Foundation im Willard Hotel organisierten Zusammenkunft lautete September 11: Changing Perspectives for EU-US Relations. Moderator war Claus Gramckow, zuständig für den transatlantischen Dialog bei der Stiftung in Washington.

Annemie Neyts, belgische Abgeordnete der Liberalen im Europaparlament und Vorsitzende der Europäischen Liberalen Partei (ELDR), betonte die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen. Angesichts der Terrorismusbedrohung appellierte sie an die amerikanischen Entscheidungsträger das Vorgehen weniger als Krieg, denn als gemeinsam zu bewältigende Aufgabe zu begreifen. Dabei sei Hoffnung stets besser als Angst.

Alexander Graf Lambsdorff, deutscher Abgeordneter der Liberalen im Europaparlament, verglich die Bedeutung des europäischen 9-11, den Fall des eisernen Vorhangs am 9. November 1989, mit derjenigen des amerikanischen 9-11. Er kam zu dem Schluss, dass man zurückkehren müsse zu der Offensive westlicher Demokratisierung, wie sie 1989 herrschte, und die seit dem 11. September 2001 vorherrschende Defensive verlassen müsse. Dafür erkannte er bereits erste Anzeichen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.