Der Bund ist für solche Fragen nicht zuständig, da das Produkthaftungsrecht in den USA einzelstaatlich geregelt ist. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks findet im anwendbaren Recht von Maine keinen Präzedenzfall, der diese Frage beantwortet.
Daher legt es diese Rechtsfrage mit einer kurzen, doch einleuchtenden Begründung in Sachen Claire Brown v. Crown Eqipment Corporation, Az. 06-2705, dem Obersten Gerichtshof des Staates Maine vor. Der Hersteller hatte den Fahrer des gebraucht gekauften Gabelstaplers nicht vor Gefahren gewarnt, die sich bei neuartigen Lagerregalen stellen. Der Hersteller hatte das Gerät 1990 verkauft und erfuhr erst 1995 von solchen Regalen.