Das Berufungsurteil stellt auf die Merkmale der Produkthaftung im Restatement (Second) of Torts und das Recht von South Dakota ab. Produkthaftung greift nach §402A des Restatement für jemanden, … who sells any product in a defective condition unreasonably dangerous to the user or consumer … Das Gefährdungsmerkmal beurteilt sich an der Käufererwartung.
In Sachen Barbara Robinson et al. v. Brandtjen & Kluge, Inc., Az. 06-3668, bestimmte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 11. September 2007, dass der Sachverhalt am Stand der Technik der vierziger Jahre zu messen ist. Es enthebt den Hersteller der Haftung nach beiden Anspruchsgrundlagen. Der Hersteller war auch nicht verpflichtet, vor der Gefahr der Quetschung einer Hand in der Druckpresse beim manuellen Einschub zu warnen, weil die Gefahr offensichtlich ist.Produkthaftung Negligence Verletzung Haftung