Geistiges Eigentum im Konkurs
CK • Washington. Die Beurteilung geistiger Eigentumsrechte in der amerikanischen Insolvenz richtet sich nach komplexen Regeln, die sich teilweise nach einzelstaatlichem, teilweise nach Bundesrecht richten. Wer darf Verträge weiterführen oder außerordentlich kündigen? Wer darf die Rechte des insolventen Rechtsinhabers geltend machen?
Der Fall Frank Morrow et al. v. Microsoft Corporation, Az. 06-1512, betrifft die Frage, ob der Vertreter der Insolvenzmasse, Trustee, Verletzungs- und Schadensersatzansprüche für die Patente des Insolvenzschulders geltend machen darf. Grundsätzlich ja, bestimmt das landesweit für Patentverfahren zuständige Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 19. September 2007.
Hier musste jedoch Microsoft obsiegen, weil den Trustees die Aktivlegitimation fehlte. Denn die sich die Insolvenzmasse aufteilenden Trusts hatten sich das Patent nicht formgerecht übertragen lassen, sondern lediglich im Rahmen einer Globalzession von Immaterialrechtsgütern. Insbesondere hatten sich die Rechtsnachfolger die Rechte aufgeteilt: Einer erhielt das Patentrecht, der andere das Recht, aus dem Patent zu klagen. Patent Insolvenz Patent Verletzung geistiges Eigentum
Der Fall Frank Morrow et al. v. Microsoft Corporation, Az. 06-1512, betrifft die Frage, ob der Vertreter der Insolvenzmasse, Trustee, Verletzungs- und Schadensersatzansprüche für die Patente des Insolvenzschulders geltend machen darf. Grundsätzlich ja, bestimmt das landesweit für Patentverfahren zuständige Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 19. September 2007.
Hier musste jedoch Microsoft obsiegen, weil den Trustees die Aktivlegitimation fehlte. Denn die sich die Insolvenzmasse aufteilenden Trusts hatten sich das Patent nicht formgerecht übertragen lassen, sondern lediglich im Rahmen einer Globalzession von Immaterialrechtsgütern. Insbesondere hatten sich die Rechtsnachfolger die Rechte aufgeteilt: Einer erhielt das Patentrecht, der andere das Recht, aus dem Patent zu klagen. Patent Insolvenz Patent Verletzung geistiges Eigentum