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Donnerstag, den 27. Sept. 2007

Verfassungswidriger Patriot Act  

MN - Washington.   Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat ein erstinstanzliches Bundesgericht Teile des Patriot Act als verfassungswidrig erklärt. Nach der Entscheidung aus New York vom 5. September 2007 hat nunmehr das Gericht in Oregon in zwei Bestimmungen, 50 USC §1804 und 50 USC §1823, einen Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz erblickt, der vor unangemessener Festnahme und Verfolgung schützt.

Hintergrund der Entscheidung ist die zweiwöchige Verhaftung eines Rechtsanwalts, dessen Fingerabdrücke versehentlich mit den terroristischen Anschlägen in Madrid aus dem Jahre 2004 in Verbindung gebracht wurden. Neben der Haft wurden die Privat- und Kanzleiräume durchsucht, Akten kopiert und das Telefon des Anwalts abgehört.

In seinem Urteil vom 26. September 2007 folgt der United States District Court for the District of Oregon in Sachen Mayfield et. al. v. United States of America, Az. 04-1427-AA, der Auffassung des Beschwerdeführers hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Eingriffermächtigungen des Patriot Act.

In prozessualer Hinsicht ist von Bedeutung, dass sich die Parteien bereits im November 2006 über eine Abfindung in Höhe von zwei Millionen US-Dollar geeinigt hatten. Die Vereinbarung behielt dem Rechtsanwalt das Recht vor, die Verletzung seiner Verfassungsrechte geltend zu machen. Die genannten Entscheidungen sind die jüngsten Urteile in einer langen Reihe untergerichtlicher Entscheidungen zur Verfassungswidrigkeit von Teilen des Patriot Act.

Anmerkung CK: Der Verfasser ist der Autor des in diesem Jahr erschienenen Buches Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland.


Donnerstag, den 27. Sept. 2007

Musterkind im Klimaschutz  

MN - Washington.   Die europäische und deutsche Klimapolitik stellte am 25. September 2007 der deutsche Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, seinen Zuhörern in der Georgetown Universität vor. Die Friedrich Ebert Stiftung hatte im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe FES After-Hours gemeinsam mit dem BMW Center for German and European Studies an der Edmund A. Walsh School for Foreign Service unter dem Titel European Climate and Energy Policies: Innovative Solutions for the Challenges of the 21st Century zu dem Abend geladen.

In seinen einleitenden Worten dankte Professor Jeffrey Anderson, Direktor des BMW Center, dem Minister für sein Erscheinen und stellte ihn dem Publikum vor. Deutschland bezeichnete er dabei als Musterkind in Sachen Umwelt- und Klimaschutz.

Sigmar Gabriel betonte in seinem Vortrag das Ökonomie und Ökologie kein Widerspruch seien. Er appellierte an die Verantwortung der etablierten Industriestaaten eine Vorreiterrolle in Sachen Umwelt- und Klimapolitik einzunehmen, betonte zugleich aber auch die Notwendigkeit der Einbindung neuer Wirtschaftmächte wie China und Indien. Herausforderung sei der wachsenden Weltbevölkerung Zugang zu Energieversorgung zu gewährleisten, ohne dabei das Klima zu zerstören. Der Minister benannte konkrete Ziele deutscher, europäischer und internationaler Klima- und Energiepolitikpolitik und aktuelle deutsche Initiativen. So verwies er auf mehr als 30 Gesetzesänderung die Folge der jüngsten ehrgeizigen Umweltinitiative der Bundesregierung seien. Minister Gabriel zeigte sich optimistisch bei der anstehenden Klimakonferenz in Bali Ende des Jahres den Weg für erfolgsversprechende Verhandlungen hin zu einer neuen völkervertraglichen Vereinbarung mit Blick auf die Post-Kyoto Zeit zu ebnen.

In der anschließenden Diskussion beantwortete der Gast aus Deutschland unter anderem Fragen zur Nutzung der Kernenergie und zur Einbeziehung der Landwirtschaft in eine koordinierte Energie- und Klimapolitik.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.