Hintergrund der Entscheidung ist die zweiwöchige Verhaftung eines Rechtsanwalts, dessen Fingerabdrücke versehentlich mit den terroristischen Anschlägen in Madrid aus dem Jahre 2004 in Verbindung gebracht wurden. Neben der Haft wurden die Privat- und Kanzleiräume durchsucht, Akten kopiert und das Telefon des Anwalts abgehört.
In seinem Urteil vom 26. September 2007 folgt der United States District Court for the District of Oregon in Sachen Mayfield et. al. v. United States of America, Az. 04-1427-AA, der Auffassung des Beschwerdeführers hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Eingriffermächtigungen des Patriot Act.
In prozessualer Hinsicht ist von Bedeutung, dass sich die Parteien bereits im November 2006 über eine Abfindung in Höhe von zwei Millionen US-Dollar geeinigt hatten. Die Vereinbarung behielt dem Rechtsanwalt das Recht vor, die Verletzung seiner Verfassungsrechte geltend zu machen. Die genannten Entscheidungen sind die jüngsten Urteile in einer langen Reihe untergerichtlicher Entscheidungen zur Verfassungswidrigkeit von Teilen des Patriot Act.
Anmerkung CK: Der Verfasser ist der Autor des in diesem Jahr erschienenen Buches Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland.