Verlorenes Lied: Abweisung
CK • Washington. Der Kläger komponierte 1993 ein Lied und gab Noten und Text seinem Freund. Als er das Lied 2001 auf CDs in Puerto Rico und dem Festland der USA entdeckte, beantragte er die Eintragung seines Urheberrechts im Copyright Office in Washington und erhob Klage gegen das Vertriebsunternehmen.
Am 2. Oktober 2007 wird die Klage auch vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Das Zuständigkeitsmerkmal eines zulässigen Eintragungsantrags fehlt, denn der Künstler reichte mit dem Antrag keine Kopie seiner Komposition Noche de Fiesta nach 17 USC §411(a) ein.
Den Verstoß gegen die Hinterlegungspflicht in 17 USC §408(b) konnte er nicht wirksam heilen, indem er das Lied rekonstrierte, weil ihm das Original abhanden kam, entschied das Gericht in Sachen Fernando Torrés-Negrón v. J&N Records, LLC et al., Az. 06-2058. Seine Nachahmung steht nicht einer Kopie seines Originals gleich, vgl. Kodadek v. MTV Networks, Inc., 152 F.3d 1209, 1212 (9th Cir. 1998).
Am 2. Oktober 2007 wird die Klage auch vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Das Zuständigkeitsmerkmal eines zulässigen Eintragungsantrags fehlt, denn der Künstler reichte mit dem Antrag keine Kopie seiner Komposition Noche de Fiesta nach 17 USC §411(a) ein.
Den Verstoß gegen die Hinterlegungspflicht in 17 USC §408(b) konnte er nicht wirksam heilen, indem er das Lied rekonstrierte, weil ihm das Original abhanden kam, entschied das Gericht in Sachen Fernando Torrés-Negrón v. J&N Records, LLC et al., Az. 06-2058. Seine Nachahmung steht nicht einer Kopie seines Originals gleich, vgl. Kodadek v. MTV Networks, Inc., 152 F.3d 1209, 1212 (9th Cir. 1998).