×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 07. Okt. 2007

Verlorenes Lied: Abweisung

 
.   Der Kläger komponierte 1993 ein Lied und gab Noten und Text seinem Freund. Als er das Lied 2001 auf CDs in Puerto Rico und dem Festland der USA entdeckte, beantragte er die Eintragung seines Urheberrechts im Copyright Office in Washington und erhob Klage gegen das Vertriebsunternehmen.

Am 2. Oktober 2007 wird die Klage auch vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Das Zuständigkeitsmerkmal eines zulässigen Eintragungsantrags fehlt, denn der Künstler reichte mit dem Antrag keine Kopie seiner Komposition Noche de Fiesta nach 17 USC §411(a) ein.

Den Verstoß gegen die Hinterlegungspflicht in 17 USC §408(b) konnte er nicht wirksam heilen, indem er das Lied rekonstrierte, weil ihm das Original abhanden kam, entschied das Gericht in Sachen Fernando Torrés-Negrón v. J&N Records, LLC et al., Az. 06-2058. Seine Nachahmung steht nicht einer Kopie seines Originals gleich, vgl. Kodadek v. MTV Networks, Inc., 152 F.3d 1209, 1212 (9th Cir. 1998).







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER