Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks sagt nein, weil das Abkommen von 1963 nur dem Heimatstaat ein Schutzrecht einräumt. In Sachen Ezequiel Nunez Corneo v. County of San Diego et al., Az. 05-56202, findet die Mehrheit am 24. September 2007 keinen Anspruch verhafteter Ausländer nach diesem multilateralen Staatsvertrag.
Der Kläger wollte ihn im Rahmen einer Sammelkage nach 42 USC §1983 im Wege der Amtshaftung durchsetzen. International Law Reporter kontrastiert dieses Urteil mit Jogi v. Voges, 480 F.3d 822 (7th Cir. 2007), vom März 2007. Dort wurde dem Ausländer ein Anspruch zuerkannt. Schadensersatz Sammelklage Verhaftung Wiener Abkommen