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Freitag, den 12. Okt. 2007

Gierige Steuereintreiber

 
RM - Washington.   Das Repräsentantenhaus stimmte für die Beendigung der Eintreibung von Steuerrückständen durch private Inkassofirmen. Am 10. Oktober 2007 verabschiedete das U.S. House of Representatives den Tax Collection Responsibility Act of 2007. Der amerikanische Präsident drohte jedoch bereits sein Veto dagegen an.

Das Programm sollte ursprünglich allein 2007 bis zu $61,8 Millionen in die Kassen der staatlichen Steuerbehörde Internal Revenue Service IRS spülen, brachte jedoch nur $25 Millionen. Dies liegt nicht zuletzt an der üppigen Provision von 25%, die sich die privaten Firmen genehmigen. Auch der Umgang der Firmen mit den persönlichen Daten der Steuerzahler wird von vielen kritisiert.

Das Outsourcing der staatlichen Steuereinziehung ist in Deutschland zwar - soweit ersichtlich - nicht geplant. Jedoch stellt sich das Problem der Höhe der Provisionen im Bereich der Diskussion um die Einführung von Erfolgshonoraren für Anwälte in Deutschland. Wird die Vergütungshöhe entgegen §49 b II BRAO freigegeben, würde vielerorts die Gier zügig folgen.



Juristen müssen schreiben lernen

 
.   Von der Pressemitteilung eines Anwalts, die wegen falscher Zeichensetzung kaum verständlich ist, ist es nur ein kleiner Gedankensprung zur Idee, Jurastudenten die Kunst der schriftlichen Darstellung zu vermitteln.

In den Law Schools der USA gibt es dafür einen Kurs von zwei Semestern Länge mit je vier Semesterstunden als Pflichtfach. Neben dem Formulieren lehrt Legal Research and Writing auch das Handwerkszeug der Recherche.

Eine neue wissenschaftliche Darstellung von Daniel Barnett namens Form Ever Follows Function: Using Technology to Improve Feedback on Student Writing in Law School wurde am 8. Oktober 2007 als Paper 209 der Boston College Law School Faculty Papers veröffentlicht. Der Verfasser erörtert die Nutzung technischer Möglichkeiten, das Student Writing zu fördern.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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