Schadensersatz für Dritteinwirkung
CK • Washington. In Sachen DL Resources, Inc. v. Firstenergy Solutions Corp., Az. 05-1855, erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 17. Oktober 2007, die Tatbestandsmerkmale für einen Schadensersatz aufgrund rechtswidrigen Eingriffs in zukünftigte Vertragsbeziehungen mit Dritten und die damit erfolgte Vereitelung eines erwarteten Vorteils.
Der Kunde eines Gaslieferanten erfuhr, dass der Gaslieferant einen weiteren Kunden beliefern wollte, obwohl die vertraglichen Lieferansprüche des ersten Kunden noch nicht erfüllt waren. Der erste Kunde drohte dem neuen Kunden mit gerichtlichen Schritten, und dieser nahm deshalb von weiteren Verhandlungen mit dem Lieferanten Abstand.
Der Sachverhalt ist typisch für die unerlaubte Handlung, Tort, der Interference in future contractual Relations. Er verdeutlicht die Vorsicht, die in den USA bei der Kontaktaufnahme mit Dritten geboten ist, wenn eine bestehende oder zukünftige Vertragspartei durch die Intervention einen Schaden erleiden kann, siehe beispielsweise Haftet Mandant oder Anwalt? vom 15. Oktober 2007. Tritt eine Schädigung von Vertragsbeziehungen ein, kann der Dritteinwirkende zum Schadenersatz herangezogen werden. Vertrag Tortious Interference
Der Kunde eines Gaslieferanten erfuhr, dass der Gaslieferant einen weiteren Kunden beliefern wollte, obwohl die vertraglichen Lieferansprüche des ersten Kunden noch nicht erfüllt waren. Der erste Kunde drohte dem neuen Kunden mit gerichtlichen Schritten, und dieser nahm deshalb von weiteren Verhandlungen mit dem Lieferanten Abstand.
Der Sachverhalt ist typisch für die unerlaubte Handlung, Tort, der Interference in future contractual Relations. Er verdeutlicht die Vorsicht, die in den USA bei der Kontaktaufnahme mit Dritten geboten ist, wenn eine bestehende oder zukünftige Vertragspartei durch die Intervention einen Schaden erleiden kann, siehe beispielsweise Haftet Mandant oder Anwalt? vom 15. Oktober 2007. Tritt eine Schädigung von Vertragsbeziehungen ein, kann der Dritteinwirkende zum Schadenersatz herangezogen werden. Vertrag Tortious Interference