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Montag, den 22. Okt. 2007

Schadensersatz für Dritteinwirkung

 
.   In Sachen DL Resources, Inc. v. Firstenergy Solutions Corp., Az. 05-1855, erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 17. Oktober 2007, die Tatbestandsmerkmale für einen Schadensersatz aufgrund rechtswidrigen Eingriffs in zukünftigte Vertragsbeziehungen mit Dritten und die damit erfolgte Vereitelung eines erwarteten Vorteils.

Der Kunde eines Gaslieferanten erfuhr, dass der Gaslieferant einen weiteren Kunden beliefern wollte, obwohl die vertraglichen Lieferansprüche des ersten Kunden noch nicht erfüllt waren. Der erste Kunde drohte dem neuen Kunden mit gerichtlichen Schritten, und dieser nahm deshalb von weiteren Verhandlungen mit dem Lieferanten Abstand.

Der Sachverhalt ist typisch für die unerlaubte Handlung, Tort, der Interference in future contractual Relations. Er verdeutlicht die Vorsicht, die in den USA bei der Kontaktaufnahme mit Dritten geboten ist, wenn eine bestehende oder zukünftige Vertragspartei durch die Intervention einen Schaden erleiden kann, siehe beispielsweise Haftet Mandant oder Anwalt? vom 15. Oktober 2007. Tritt eine Schädigung von Vertragsbeziehungen ein, kann der Dritteinwirkende zum Schadenersatz herangezogen werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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