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Freitag, den 26. Okt. 2007

Haftet Hersteller für Wartungsfehler?  

.   Kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 90 Tagen stürzt das Flugzeug wegen eines Wartungsfehlers ab. Sein Wartungshandbuch zeigt falsche Schaubilder. Der Hersteller hatte keinen Test zur Audeckung des folgenden Wartungsfehlers vorgeschrieben. Erhält der Eigentümer vom Hersteller Schadensersatz?

Das Untergericht verneint, denn das Handbuch gehöre zum Flugzeug und unterliege der 90-Tagesfrist. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks meint im Fall Colgan Air, Inc. v. Raytheon Aircraft Company, Az. 06-1069, am 18. Oktober 2007 hingegen, dass es getrennt beurteilt werden darf und prüft die Ansprüche nach Vertragsrecht und dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts.

Da das Untergericht keine ungeklärten Tatsachenfragen entdeckte und ein Summary Judgment zugunsten des Herstellers erliess, das Berufungsgericht jedoch die Beziehung von Flugzeug und Handbuch als ungeklärt ansieht und auch andere Tatsachen als nicht so eindeutig ansieht wie die Vorinstanz, wird der Fall mit der Maßgabe zurückverwiesen, die Fakten den Geschworenen der Jury zur Würdigung im Rahmen ihrer Subsumtion vorzulegen.

Von allgemeiner produkthaftungsrechtlicher Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass eine Anweisung im Wartungshandbuch eine haftungsauslösende express Warranty darstellen kann. Ob dies hier zutrifft, muss ebenfalls die Jury entscheiden. Da auch diese Frage noch ungeklärt war, durfte das Untergericht kein Summary Judgment erlassen.


Freitag, den 26. Okt. 2007

Gutachten beachtlich  

.   Wer im US-Prozess gutachterlich auftritt, kennt die strikte Prüfung, die sich erst auf die Gutachtereignung bezieht, und dann die erheblichen Fakten als Grundlage für die Würdigung des Gutachters filtert. Der Sinn der peniblen Vorprüfungen besteht wie bei der intensiven Prüfung von Zeugen darin, die Zivilgeschworenen der Jury vor Verwirrungen zu bewahren, die ihre Subsumtion unwirksam machen.

In Sachen Denise Crowe v. Robert Marchant, Az. 07-1463, überprüfte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks die Zulässigkeit einer gutachterlichen Stellungnahme am 19. Oktober 2007 nach der Rüge, die Tatsachen seien nicht ordnungsgemäß dargelegt worden und das Gutachten als bar einer faktischen Grundlage zu verwerfen gewesen. Bei einer einem Rollerblade-Unfall folgenden ärtzlichen Behandlung erörtert es im Kunstfehlerprozess die Beweisregeln der Federal Rules of Evidence.

Die Zulässigkeit der Sachverständigenaussage beruht auf Rule 702 FRE. Der Gericht erklärt, unter welchen Umständen die vorgetragenen Tatsachen eine hinreichende Grundlage für die gutachterliche Bewertung darstellen. Die erste Instanz hatte das richterliche Ermessung bei der Zulassung des Gutachtervortrags ordentlich ausgeübt, sodass das unter Berücksichtigung des Gutachtens zustande gekommene Verdikt der Geschworenen und das Urteil des Gerichts bestätigt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.