Schadensersatz wegen Fötus
CK • Washington. Darf das Berufungsgericht dem einzelstaatlichen Oberstgericht Rechtsfragen vorlegen, wenn das Untergericht dies ablehnt? Ja, nach dem Ermessen des Trull v. Volkswagen of Am., Inc.-Präzedenzfalles, 187 F3d 100 (1st Cir. 1999), entscheidet das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im Fall Michael Pino et al. v. United States of America, Az. 06-7108, am 29. Oktober 2007.
Die im einzelstaatlichen Recht ungeklärte Rechtsfrage betrifft den Schadensersatzanspruch, den Eltern für verlorenen ungeborenen Nachwuchs verlangen dürfen, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist. Hier wollen Eltern dem behandelnden Arzt eine Haftung zuweisen.
Bundesgerichte greifen bei der Beurteilung unbekannter Ansprüche nach einzelstaatlichem Common Law den einzelstaatlichen Gerichten nicht vor und dürfen sie ihnen, wie hier dem Supreme Court von Oklahoma, zur Beurteilung vorlegen. Die Begründung erklärt die Merkmale der Vorlage. Common Law Schadensersatz
Die im einzelstaatlichen Recht ungeklärte Rechtsfrage betrifft den Schadensersatzanspruch, den Eltern für verlorenen ungeborenen Nachwuchs verlangen dürfen, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist. Hier wollen Eltern dem behandelnden Arzt eine Haftung zuweisen.
Bundesgerichte greifen bei der Beurteilung unbekannter Ansprüche nach einzelstaatlichem Common Law den einzelstaatlichen Gerichten nicht vor und dürfen sie ihnen, wie hier dem Supreme Court von Oklahoma, zur Beurteilung vorlegen. Die Begründung erklärt die Merkmale der Vorlage. Common Law Schadensersatz