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Dienstag, den 06. Nov. 2007

Schadensersatz wegen Fötus

 
.   Darf das Berufungsgericht dem einzelstaatlichen Oberstgericht Rechtsfragen vorlegen, wenn das Untergericht dies ablehnt? Ja, nach dem Ermessen des Trull v. Volkswagen of Am., Inc.-Präzedenzfalles, 187 F3d 100 (1st Cir. 1999), entscheidet das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im Fall Michael Pino et al. v. United States of America, Az. 06-7108, am 29. Oktober 2007.

Die im einzelstaatlichen Recht ungeklärte Rechtsfrage betrifft den Schadensersatzanspruch, den Eltern für verlorenen ungeborenen Nachwuchs verlangen dürfen, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist. Hier wollen Eltern dem behandelnden Arzt eine Haftung zuweisen.

Bundesgerichte greifen bei der Beurteilung unbekannter Ansprüche nach einzelstaatlichem Common Law den einzelstaatlichen Gerichten nicht vor und dürfen sie ihnen, wie hier dem Supreme Court von Oklahoma, zur Beurteilung vorlegen. Die Begründung erklärt die Merkmale der Vorlage.



Uranverarbeitung und Nachbarn

 
.   Gibt es einen Schadensersatzanspruch für Schäden bei Nachbarn durch unwahrnehmbare Partikel, die bei der Uranverarbeitung über die Grenzen des Werkes hinausdringen? Das Untergericht hatte solche Ansprüche nach Land- oder Hausfriedensbruchsrecht, intentional Trespass, und anderen Anspruchsgrundlagen abgelehnt.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied am 2. November 2007 in Sachen Warren Smith et al v. Carbide and Chemicals Corp. et al., Az. 045323, dass die Kläger ihre Ansprüche weiterverfolgen dürfen. Die Einschätzung der erforderlichen Tatbestandsmerkmale und der Beweislast des Untergerichts war fehlerhaft.

Das Urteil erging nach einer Anfrage des Berufungsgerichts beim Oberstgericht von Kentucky im Wege der Certification, weil das Bundesgericht eine bisher ungeklärte Frage des anwendbaren einzelstaatlichen Rechts nicht selbst entscheiden. Die Begründung führt lehrreich in die Rechtsgrundlagen für die Haftung wegen Emissionen aus der Urananreicherung in der Paducah Gaseous Diffusion Plant gegenüber Nachbarn ein, die im Weg der Sammelklage Schadensersatz fordern.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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