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Mittwoch, den 07. Nov. 2007

IT-Vertrag aus der Schublade  

.   Verträge gehören nicht in die Schublade, sondern sollen dem Mandanten als treue Wegweiser durch gedeihliche Vertragsbeziehungen dienen. Manche bezeichnen sie als Bibel, die man öfter einmal lesen sollte, damit man sich an die eigenen Verpflichtungen erinnert und die der anderen Vertragspartei einfordern kann.

Manche Verträge landen dennoch in der Mottenkiste, gerade im IT-Recht. Die vertragserhebliche Technik ist schon untergegangen, an Vertragsmanagement denkt niemand, der Vertrag gilt noch, und niemand kümmert sich um die alten Lizenzen oder Vertriebsrechte.

Ein passendes Beispiel sind Verträge für Jahr-2000-Software. Denkt man. Das Problem war weitgehend ein Scheinproblem, und soweit es keines war, hat die Software zum Glück keinen Schaden angerichtet.

Bei Software für Mainframes, Big Iron, werden Verträge allerdings selten vergessen. Da wundert es nicht, wenn auch Verträge aus den siebziger oder achtziger Jahre wieder auftauchen. Selbst kleine Programme steuern wichtige Elemente zum zuverlässigen Betrieb von Großanlagen und zu Einnahmen von Hersteller und Vertriebsunternehmen bei.

Da können nach ein paar Jahrzehnten alte Vertragsklauseln Erinnerungen an vergangene Zeiten wachrufen - alte AGB oder unsichere Rechtslage beim analogen Handelsvertreterausgleichanspruch im internationalen Kontext beispielsweise. Kurz und knapp erscheinen die Verträge im Vergleich zum Vertragsrecht des dritten Jahrtausends. So auch beim Jahr-2000-Vertrag, der wieder auftaucht, weil sich die Softwarelösung auch heute noch als nützlich erweist.


Mittwoch, den 07. Nov. 2007

Exportkontrolle in Expertenrunde  

RM - Washington.   Das Practising Law Institute, PLI, veranstaltet am 10. und 11. Dezember 2007 in Washington DC eine Expertenrunde zum Thema Coping with U.S. Export Controls. Das US-Ausfuhrkontrollrecht wird zunehmend komplexer angesichts ständig sich verschärfender Regelungen seit dem 11. September 2001 und betrifft auch deutsche Unternehmen, sogar solche, die nur technologisches Wissen weitergeben.

Für die Tagung sind Vorträge zu aktuellen Exportkontrolländerungen für Länder wie China, Sudan, Iran Syrien und Nordkorea, zum Export von Verteidigungsprodukten und zu Verschlüsselungsmethoden beim globalen Technologietransfer angekündigt. Als weitere Schwerpunkte werden die Durchsetzung der Kontrollen durch die zuständigen Behörden sowie ihre Arbeitsrichtlinien vorgestellt., so von Amtschef Mario Mancuso vom Bureau of Industry and Security, BIS, einer Abteilung im Department of Commerce.

Die Arbeit mit amerikanischem Exportkontrollrecht aus Anwaltssicht wird dabei auch von Benjamin H. Flowe Jr. aus der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, Washington, dargestellt, der die oft sehr problematische Genehmigungseinstufung von Produkten mit militärischer und ziviler Verwendungsmöglichkeit, den Dual-Use Items, erläutert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.