Manche Verträge landen dennoch in der Mottenkiste, gerade im IT-Recht. Die vertragserhebliche Technik ist schon untergegangen, an Vertragsmanagement denkt niemand, der Vertrag gilt noch, und niemand kümmert sich um die alten Lizenzen oder Vertriebsrechte.
Ein passendes Beispiel sind Verträge für Jahr-2000-Software. Denkt man. Das Problem war weitgehend ein Scheinproblem, und soweit es keines war, hat die Software zum Glück keinen Schaden angerichtet.
Bei Software für Mainframes, Big Iron, werden Verträge allerdings selten vergessen. Da wundert es nicht, wenn auch Verträge aus den siebziger oder achtziger Jahre wieder auftauchen. Selbst kleine Programme steuern wichtige Elemente zum zuverlässigen Betrieb von Großanlagen und zu Einnahmen von Hersteller und Vertriebsunternehmen bei.
Da können nach ein paar Jahrzehnten alte Vertragsklauseln Erinnerungen an vergangene Zeiten wachrufen - alte AGB oder unsichere Rechtslage beim analogen Handelsvertreterausgleichanspruch im internationalen Kontext beispielsweise. Kurz und knapp erscheinen die Verträge im Vergleich zum Vertragsrecht des dritten Jahrtausends. So auch beim Jahr-2000-Vertrag, der wieder auftaucht, weil sich die Softwarelösung auch heute noch als nützlich erweist. Vertragsmanagement Vertragsrecht IT-Vertrag