• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 10. Nov. 2007

Kunde verändert Software  

MN - Washington.   Welche Rechte der Anwender mit dem Erwerb eines Computerprogramms erhält untersucht Matthias Geiger in der Reihe Fundamenta Juridica, Beiträge zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung im Nomos Verlag. Unter dem Titel "Das Umarbeitungsrecht des Softwareanwenders" analysiert der ehemalige Referendar bei Berliner, Corcoran & Rowe in Washington, DC die Rechtslage primär nach deutschem und EU-Recht.

Er verweist insbesondere auf die Bedeutung des Quellcodes und seiner Herausgabe. Den Schwerpunkt der Analyse bildet die urheberrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kodeänderungen zum Programmerhalt, ausgehend von der nach §69c Nr. 2 UrhG zunächst beim Rechteinahber monopolisierten Änderungsbefugnis und der Ausnahme zugunsten des Anwenders gemäß §69d Abs. 1 UrhG. Der Autor verweist ferner auf die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Umarbeitungsrechts und zeigt die urheberrechtlichen Grenzen der vertraglichen Disposition auf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.