Bei Intelligent Office lautet die Antwort: Die Rezeption wird nach Nevada ausgelagert. Der Dienst bedient alle Staaten der USA. Die Hauptstadt Washington ist kein Staat, daher ist sie mit ihrer Vorwahl 202 bei der Firma nicht verzeichnet. Neben der dortigen Briefkastenfirmenkultur noch ein Grund, Nevada nicht zu trauen.
Bei Intelligent Office lautet die Antwort: Die Rezeption wird nach Nevada ausgelagert. Der Dienst bedient alle Staaten der USA. Die Hauptstadt Washington ist kein Staat, daher ist sie mit ihrer Vorwahl 202 bei der Firma nicht verzeichnet. Neben der dortigen Briefkastenfirmenkultur noch ein Grund, Nevada nicht zu trauen.
1. A business in this State shall not transfer any personal information of a customer through an electronic transmission other than a facsimile to a person outside of the secure system of the business unless the business uses encryption to ensure the security of electronic transmission.Möglicherweise kann sich das Gesetz als Standortnachteil erweisen, wenn die Unternehmen des Staates die EMail-Verschlüsselungstechnik nicht in den Griff bekommen, zumal Nevada als Sitz von Briefkastenfirmen bekannt ist. Andererseits scheint das Gesetz den Versand unverschlüsselter EMails zuzulassen, wenn nur die persönlichen Daten beispielsweise als Anlage mit Kruptos2 oder iOpus SEA verschlüsselt übermittelt werden, welche allerdings nur auf Windowsrechnern arbeiten. IT-Recht EMail Recht Veschluesselung Recht Verschluesselungsgesetz Datenschutz
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.