Rückreise inklusive
MN - Washington. Noch immer erscheint vielen Straffälligen und Straftatverdächtigen die Flucht über die mexikanische Grenze als Ausweg aus all ihren Problemen in den Vereinigten Staaten. Mexiko verspricht sicherer Hafen zu sein, in dem es sich, unbehelligt von Justiz und unter Bedingungen, die ansonsten auch Touristen zu schätzen wissen, leben lässt. So jedenfalls der Mythos, entfacht durch diverse Gangsterfilme.
Dass Mythos und Realität oft voneinander abweichen, musste nun die in den USA beschuldigte Kelsey Petersen erfahren. Den Hintergrund ihrer Flucht nach Mexiko bildete die in den amerikanischen Medien en detail ausgeschlachtete Beziehung zu einem Dreizehnjährigen. Frau Petersen ist 25 und war Lehrerin des Jungen an seiner Highschool. Die gemeinsam mit ihrem juvenilen Geliebten und ihrem Hund unternommene Flucht endete jäh auf dem Parkplatz einer Shopping Mall im Grenzstaat Baja California, Mexiko, wo sie Alfredo Arenas Moreno nach Hinweisen des FBI festnahm.
Moreno leitet in Baja California das internationale Verbindungsbüro der Polizei, dessen Aufgaben darin bestehen, in das Land einreisende Prominente zu schützen und vor allem amerikanische Flüchtige aufzuspüren und festzunehmen. Von der Existenz einer solchen auf die Städte Mexicali und Tijuana verteilten Spezialeinheit, die seit 2001 bereits 195 US-Bürger auf ihrem Weg in einen vermeintlich sicheren Hafen aufgespürt hat, scheinen die Flüchtigen nichts zu ahnen. Dabei arbeitet die Einheit eng mit ihren Kollegen auf der anderen Seite der Grenze zusammen und verfügt über einen ständigen und guten Kontakt zur Bundespolizei FBI.
Ebensowenig scheinen die bereits seit 1862 - seinerzeit noch von Lincoln unterzeichnet - existierenden Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Mexiko den Flüchtenden bekannt zu sein, wie aktuell das Auslieferungsübereinkommen aus dem Jahre 1978 in seiner derzeitigen Fassung. In Ausführung dessen wird die Beschuldigte Petersen nach Nebraska überstellt, um dort ihrer Anklage zu begegnen - ergänzt nunmehr um den Vorwurf der Verbringung eines Minderjähringen ins Ausland.
Dabei hat es Petersen noch gut getroffen. Denn noch weniger als über die Existenz der Spezialeinheit und der Auslieferungsübereinkommen scheinen sich die Betroffenen der Härte und Entbehrungen von Verfahren und Haftstrafen in Mexiko bewusst zu sein, mit denen sie oft bei einer Flucht ins benachbarte Ausland konfrontiert werden. Strafrecht Auslieferung
Dass Mythos und Realität oft voneinander abweichen, musste nun die in den USA beschuldigte Kelsey Petersen erfahren. Den Hintergrund ihrer Flucht nach Mexiko bildete die in den amerikanischen Medien en detail ausgeschlachtete Beziehung zu einem Dreizehnjährigen. Frau Petersen ist 25 und war Lehrerin des Jungen an seiner Highschool. Die gemeinsam mit ihrem juvenilen Geliebten und ihrem Hund unternommene Flucht endete jäh auf dem Parkplatz einer Shopping Mall im Grenzstaat Baja California, Mexiko, wo sie Alfredo Arenas Moreno nach Hinweisen des FBI festnahm.
Moreno leitet in Baja California das internationale Verbindungsbüro der Polizei, dessen Aufgaben darin bestehen, in das Land einreisende Prominente zu schützen und vor allem amerikanische Flüchtige aufzuspüren und festzunehmen. Von der Existenz einer solchen auf die Städte Mexicali und Tijuana verteilten Spezialeinheit, die seit 2001 bereits 195 US-Bürger auf ihrem Weg in einen vermeintlich sicheren Hafen aufgespürt hat, scheinen die Flüchtigen nichts zu ahnen. Dabei arbeitet die Einheit eng mit ihren Kollegen auf der anderen Seite der Grenze zusammen und verfügt über einen ständigen und guten Kontakt zur Bundespolizei FBI.
Ebensowenig scheinen die bereits seit 1862 - seinerzeit noch von Lincoln unterzeichnet - existierenden Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Mexiko den Flüchtenden bekannt zu sein, wie aktuell das Auslieferungsübereinkommen aus dem Jahre 1978 in seiner derzeitigen Fassung. In Ausführung dessen wird die Beschuldigte Petersen nach Nebraska überstellt, um dort ihrer Anklage zu begegnen - ergänzt nunmehr um den Vorwurf der Verbringung eines Minderjähringen ins Ausland.
Dabei hat es Petersen noch gut getroffen. Denn noch weniger als über die Existenz der Spezialeinheit und der Auslieferungsübereinkommen scheinen sich die Betroffenen der Härte und Entbehrungen von Verfahren und Haftstrafen in Mexiko bewusst zu sein, mit denen sie oft bei einer Flucht ins benachbarte Ausland konfrontiert werden. Strafrecht Auslieferung