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Sonntag, den 18. Nov. 2007

Aussetzer im US-Recht  

.   Eine heilige Woche steht vor der Tür. Produktivität und Umsätze sinken in Kanzleien und Gerichten. Der Bundesgesetzgeber hat sich schon für zwei Wochen verabschiedet. Kein Feiertag ist so bedeutsam wie Thanksgiving.

Anders als die meisten Feiertage der USA wird er nicht durch gesetzliches Fiat auf einen Montag verschoben. Den Thanksgiving Day am Donnerstag verbringt man mit der Familie. Das Reiseaufkommen ist so hoch, dass viele schon am Wochenende vorher abreisen und andere erst am Montag danach zurückkehren.

Am Freitag werden viele Kanzleien ohne internationale Mandanten erst gar nicht geöffnet. Am 1. Januar, 4. Juli und 25. Dezember werden die Brückentage weniger genutzt, und an Weihnachten wird wohl mehr gearbeitet als am Turkey Day. Die Referendare dürfen sich am Freitag an der Praxis des Präsidenten und der Bundesgerichte orientieren, die die Washington Post bald verkünden wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.