Schockierend ist für den Anwalt, der nicht im Tagesgeschäft regionaler Bauunternehmen steckt, zu erfahren, dass sie interessante Aufträge von jenseits der Staatsgrenze dankend ablehnen. Bei Taxis ist man das ja gewohnt.
Bei sonstigen Transportunternehmen und anderen, die mit Fahrzeugen arbeiten, denkt man nicht dran. Die müssen ihre Laster, Anhänger, Kräne und Bagger auch in jedem Staat anmelden, in denen sie eingesetzt werden sollen. Das kostet nicht nur viel, sondern ist auch aufwendig. Also verzichtet man auf Aufträge vom Staat nebenan.
Als Anwalt fragt man sich, wie das angesichts der seit den 30-iger Jahren weitgreifenden Commerce Clause der Bundesverfassung sein kann. Wahrscheinlich, weil der Bund den Staaten nicht vorschreiben will, wie sie diesen interstate Commerce zu regeln haben. Funktioniert letztlich so ähnlich wie die Erhebung von Sales and Use Taxes und Einkommensteuern durch die Staaten bei Staatsfremden. US-Verfassung Auftrag Commerce Clause Steuern Gesellschaftsrecht Corporation
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.