CK • Washington. Zeit für die Rubrik
Ganz schön beschränkt - aber man kann sich ja nicht um alles kümmern? Ein Unternehmen muss in jedem Rechtskreis der USA gesellschaftsrechtlich eingetragen und gewerberechtlich angemeldet sein, in dem es aktiv Geschäfte betreibt, also im Ernstfall über 50 Mal. Das ist man ja gewohnt.
Schockierend ist für den Anwalt, der nicht im Tagesgeschäft regionaler Bauunternehmen steckt, zu erfahren, dass sie interessante Aufträge von jenseits der Staatsgrenze dankend ablehnen. Bei Taxis ist man das ja gewohnt.
Bei sonstigen Transportunternehmen und anderen, die mit Fahrzeugen arbeiten, denkt man nicht dran. Die müssen ihre Laster, Anhänger, Kräne und Bagger auch in jedem Staat anmelden, in denen sie eingesetzt werden sollen. Das kostet nicht nur viel, sondern ist auch aufwendig. Also verzichtet man auf Aufträge vom Staat nebenan.
Als Anwalt fragt man sich, wie das angesichts der seit den 30-iger Jahren weitgreifenden
Commerce Clause der Bundesverfassung sein kann. Wahrscheinlich, weil der Bund den Staaten nicht vorschreiben will, wie sie diesen
interstate Commerce zu regeln haben. Funktioniert letztlich so ähnlich wie die Erhebung von
Sales and Use Taxes und Einkommensteuern durch die Staaten bei Staatsfremden.
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