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Samstag, den 24. Nov. 2007

Verjährung im Fotorecht  

.   Für den Rechtskreis New York klärte das oberste Gericht seines Staates am 15. November 2007, dass die Single Publication Rule auch für die Verjährungsfrist von einem Jahr für eine behauptete Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung eines ohne Genehmigung aufgenommenen Fotos gilt.

Das Urteil in Sachen Erno Nussenzweig v. Philip-Lorca diCorcia et al., Az. 155, betrifft einen Anspruch nach den einzelstaatlichen §§50 und 51 Civil Rights Act und kam unter Beteiligung von als amicus curiae das Gericht beratenden interessierter Presse zustande. Der Court of Appeals bestätigte die Untergerichte der Appellate Devision und des Supreme Court.

Nach der Single Publication Rule ist auch für den Beginn der Verjährung demnach die erste Veröffentlichung des Fotos maßgeblich, nicht die erste Kenntnisnahme des Verletzten oder eine spätere Wiederveröffentlichung. Eine andere Entscheidung würde eine schwebende Rechtsunsicherheit auslösen, die das Gericht für unverantwortlich hält.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.