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Freitag, den 07. Dez. 2007

Studentin schlecht oder behindert?  

.   Eine Medizinstudentin klagt, weil sie bei Examina versagt und die Uni ihr nach dem Behindertenschutzgesetz mit Sonderprüfungen helfen könnte und dazu nicht mehr bereit ist.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks erklärt ausführlich die gesetzlichen Merkmale im Fall Carolyn Singh v. George Washington University School of Medicine and Health Sciences et al., Az. 06-7134, am 4. Dezember 2007. Es bestätigt die untergerichtliche Abweisung der Klage nur teilweise; die Auswirkung der Studierschwäche und Verfahrensfehler der Universität sind erneut zu prüfen.

Im Americans with Disabilities Act werden die erheblichen Behinderungen, substantial Disabilities, nicht definiert. Das Gericht stellt auf einen Vergleich mit der Durchschnittsbevölkerung ab. Das Gesetz verlangt eine Behinderung, die wesentliche Lebensaktvitäten einschränkt. Das Untergericht sah Examina als solche major Life Activities an, versagte jedoch bei der schwierigen Beweiswürdigung und muss den Fall erneut entscheiden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.