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Donnerstag, den 13. Dez. 2007

Sudan: Embargo verschärft

 
.   Der Verschärfung des Handelsembargos gegen den Sudan näherten sich die USA am 12. Dezember 2007 mit der Annahme des Sudan Accountability and Divestment Act im Senat. Der Gesetzesentwurf S. 2271 genehmigt den Abzug von Investitionen der Staaten und öffentlich-rechtichen Körperschaften in Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten im Sudan. Dem Bund wird verboten, mit solchen Unternehmen zu kontrahieren. Auch Unternehmen in Deutschland können von dem Verbot betroffen werden.



Kosovo UN-Beschluss 1244

 
GC - Washington.   Am 11. Dezember 2007 trug Dr. Rainer Stinner, MdB bei der Friedrich Naumann Foundation in Washington D.C. zum Thema Kosovo - What Happens Next? zur gegenwärtigen Lage im Kosovo und der Zukunft Balkanstaaten vor. Stinner behandelte die Unabhängigkeitsbestrebungen sowie die besonderen Beziehungen zu Deutschland.

Die Unabhängigkeit berührt die Rechtsgültigkeit des Beschlusses 1244 des UN-Sicherheitsrates. Am 10. Dezember 2007 gelangten Sachverständige für internationales Recht zur Erkenntnis, daß die Resolution eine Unabhängkeitserklärung überleben würde. Jedoch bezweifelt Stinner, dass es dabei bleibt. Deutschland als das Land mit das meisten Truppen im Kosovo braucht eine gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Soldaten ins Ausland.

Stinner erwartet, dass die deutsche Linke nicht an der Resolution 1244 festhalten wird. Damit entfiele die gesetzliche Grundlage für die Truppenstationierung im Kosovo, was ihren Abzug bedeuten kann. Stinner brachte seinen in Washington sehr gut aufgenommenen Vortrag mit großen Hoffnungen für die Zukunft des Balkans zum Abschluss und ermutigte Politiker, europäische Länder mehr zur Zusammenarbeit zu stimulieren. Europa ist ein Begriff guter Nachbarschaft, sagte Stinner. Kosovare sollen sich beteiligen, sobald sie bereit und fähig sind, als guter Nachbar mitzuwirken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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